Ortsvorsteher Kunze verweist auf die jedem Ortsbeiratsmitglied vorliegende Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt (Aufstellung des Abteilungsleiters Tiefbau beim Stadtbau­amt, Herrn Eitel, über die Bewertung aller beitragsrelevanten Straßen in Wattweiler hinsichtlich Gemeindeanteil), welche der Niederschrift beigefügt ist.

 

Der Vorsitzende bemerkt, die grundsätzliche Thematik sei, weshalb der Gemeindeanteil in der Abrechnungseinheit Wattweiler lediglich 30 % betrage, während er in den anderen Vor­orten einheitlich auf 32 % festgelegt worden wäre.

Die unterschiedlichen Prozentsätze der Straßenbewertungen würden sich aus dem Ver­hältnis Anliegerverkehr zum Durchgangsverkehr ergeben, wobei ein hoher Anteil Durch­gangsverkehr einen hohen Gemeindeanteil zur Folge habe und umgekehrt.

Die Höhe der Prozentsätze (z.B. 30 % für eine Anliegerstraße mit geringem Durchgangs­verkehr) wäre aufgrund der Rechtsprechung festgelegt worden.

Hinsichtlich des Verkehrsaufkommens (Anliegerverkehr/Durchgangsverkehr) wären keine Verkehrszählungen durchgeführt worden. Es handele sich vielmehr um subjektive Ein­schätzungen.

Da es sich bei der Bliestalstraße sowie bei der Mölschbacherstraße um Kreisstraßen handele, sei hier lediglich der Fußgängerverkehr gewertet worden – d.h. der Fahrzeugver­kehr sei bei der Wertung nicht berücksichtigt worden.

 

Ortsbeiratsmitglied Brünisholz erklärt, dies könne er nicht nachvollziehen.

Er vertritt die Auffassung, wenn bei Kreisstraßen nur der Fußgängerverkehr gewertet würde, dürften solche Straßen bei der Berechnung des Gemeindeanteils nicht gewertet werden. Gerade die K 1 (Bliestalstraße) würde ein hohes Aufkommen hinsichtlich Fahrzeugverkehr aufweisen.

Außerdem sei beispielsweise die „Marktsteige“ keine reine Anliegerstraße (25 % Gemein­deanteil), sondern eine Straße mit einigem Durchgangsverkehr (mind. 30 % Stadtanteil), da im „Mauritiusring“ etc. wohnhafte Personen die „Marktsteige“ oftmals durchfahren würden.

Auch bei der Mölschbacherstraße würde es sich eher um eine Durchgangsstraße als um eine Anliegerstraße handeln (Zuwegungen zum „Mölschbacherhof“, zur Sportanlage sowie zum Wohngebiet „Sandrech“).

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, seitens des Stadtrates wäre die Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge bereits beschlossen worden, weshalb sicherlich keinerlei Ände­rung hinsichtlich der Höhe des Gemeindeanteils erfolgen werde.

 

In einer sich hieran anschließenden kürzeren Aussprache erachtet es Ortsbeiratsmitglied Körner als zweckmäßig, Herrn Eitel zur nächsten Sitzung des Ortsbeirates einzuladen, um bestehende Fragen/Unklarheiten zu dieser Thematik zu klären.

Ortsvorsteher Kunze sagt zu, er werde sich diesbezüglich mit Herrn Eitel in Verbindung setzen.

 


 

Verteiler:

Amt 60 – 1 x

Amt 60/66 – 1 x