Ortsvorsteher Kunze spricht zunächst die Thematik der Beschilderung der Zufahrt zum Buchenwaldhof (aus Fahrtrichtung Webenheim kommend) an und informiert, laut Auskunft von Frau Eitel (Ordnungsamt – Abt. Straßenverkehrsangelegenheiten) habe sie
– zusammen mit Oberbürgermeister Pirmann – bei der Bürgermeisterin von Blieskastel, Frau Faber-Wegener, vorgesprochen, wobei sich Frau Faber-Wegener gegen eine offizielle Freigabe der Zufahrt ausgesprochen habe. Es werde also – aus Fahrtrichtung Webenheim kommend – keine offizielle Zufahrt zum Buchenwaldhof geben.

Es sei ein Sperrschild mit Tonnagebegrenzung vorhanden (landwirtschaftlicher Verkehr frei).

Es wäre vorgesehen, hier noch ein zusätzliches Schild „Fahrräder frei“ anzubringen. Dieses sei seitens der Blieskasteler Verwaltung bereits angeordnet worden.

 

Ortsbeiratsmitglied Körner erklärt, einem Zeitungsartikel habe er entnommen, dass der Bau­stellenverkehr im Zusammenhang mit der Errichtung von Windkraftanlagen (Wind­räder) auf Webenheimer Gemarkung nicht über die sog. „Römerstraße“ führen dürfe, da solcher Schwerlastverkehr hier nicht erlaubt wäre (Verursachung von Straßenschäden).

Er erkundigt sich, ob dies auch für andere Baumaßnahmen in o.g. Bereich gelte.

 

Der Vorsitzende antwortet, seitens des Webenheimer Ortsvorstehers, Herrn Krey, habe er erfahren, dass sämtliche Baufahrzeuge ausschließlich über Webenheimer Gemarkung zu den vorgesehenen Standorten der Anlagen (Windpark) gelangen würden.

Die Stromeinspeisung der Anlagen wäre über die Wattweiler Gemarkung (Stromleitung im Bereich „Am Raulstein“) ins Netz beabsichtigt.

Die Baumaßnahmen im Bereich „Buchenwaldhof“ wären vorerst abgeschlossen. Seines Wissens stünden derzeit hier keine weiteren Baumaßnahmen an.

Transporte im Zusammenhang mit eventuell zukünftig durchzuführenden Maßnahmen sollten möglichst über die Hochwaldstraße/“Römerstraße“ – d.h. nicht über den Bereich „Am Raulstein“ – erfolgen.

 

Ortsbeiratsmitglied Brünisholz erkundigt sich nach der seitens des Ortsbeirates Wattweiler gewünschten Änderung der Beschilderung in Höhe Einmündungsbereich „Römerstraße“ in die Hochwaldstraße (Zufahrt zum Buchenwaldhof).

 

Ortsvorsteher Kunze sowie Ortsbeiratsmitglied Ziegenbein erklären, die gewünschte Ände­rung der Beschilderung sei bereits erfolgt.

Der Vorsitzende weist darauf hin, als problematisch erachte er, dass Kraftfahrzeuge (aus Webenheim kommend) die „Römerstraße“ befahren würden, um u.a. in den Stadtteil Mittelbach zu gelangen, wodurch hier eine Gefährdung für Fußgänger bestehe.

 

Sodann weist Ortsbeiratsmitglied Klein darauf hin, bei Sportveranstaltungen des TuS Watt­weiler (insbesondere Heimspiele der Fußballmannschaften) bestehe oftmals insbe­sondere in der Straße „Am Raulstein“ eine gravierende Verkehrsproblematik infolge par­kender Kraftfahrzeuge (u.a. auch beidseits im Kurvenbereich).

Aus Gründen der Verkehrssicherheit müsse erreicht werden, dass die Fahrzeugführer die Bereiche Bolzplatz bzw. vor der Sporthalle nutzen würden, wozu möglichst Schilder mit Hinweis auf oben genannte Parkmöglichkeiten aufgestellt werden sollten.

 

Im Anschluss daran erinnert Ortsbeiratsmitglied Brünisholz an die Thematik der Aufbrin­gung einer Straßenmarkierung zwecks Parkverbot in der Straße „Schulacker“ (ca. 15 m vor sowie hinter der Kurve).

 

Ortsvorsteher Kunze informiert, lt. Auskunft von Frau Eitel (Ordnungsamt – Sachgebiet Straßenverkehrsangelegenheiten) könne oben genannte Anregung aus folgenden Gründen nicht befürwortet werden:

-    Lt. Straßenverkehrsordnung (StVO) sei das Parken im Kurvenbereich verboten.

-    In 30 km/h-Zonen sollen generell keine sonstigen Verkehrsregelungen angeordnet werden. Der Verkehr soll sich hier selbst regeln.

-    In der StVO enthaltene Regelungen dürften nicht durch Beschilderungen/Markierungen nochmals gesondert verdeutlicht werden (u.a. Eindämmung „Schilderwald“).

Frau Eitel habe ggf. ein Gespräch des Ortsvorstehers mit der Schulleitung als sinnvoll er­achtet, um die Parkproblematik zu beheben.

Der Vorsitzende sagt dies zu.

 

Ortsbeiratsmitglied Körner spricht die Beschilderung im Bereich von Feldwirtschafts­wegen an und weist darauf hin, der Weg im Bereich „Kloster“/“Am Schlüsselbösch“ (aus Fahrtrichtung Bubenhausen kommend, nach rechts von der K 1 abzweigender Feldwirt­schaftsweg hinter Parkplatz Waldfriedhof) verfüge wenige Meter hinter dem Einmün­dungsbereich über mehrere befestigte Kfz-Stellplätze.

Hier wäre ein Schild (Durchfahrtverbot – außer für landwirtschaftliche Fahrzeuge) vor­handen gewesen, welches jedoch mittlerweile entfernt worden sei. Er frage sich, welche Gründe hierfür maßgeblich gewesen seien.

Ortsvorsteher Kunze erklärt, er werde sich diesbezüglich bei der Verwaltung (Frau Eitel – Ordnungsamt/Sachgebiet Straßenverkehrsangelegenheiten) erkundigen.

 

Sodann weist Ortsbeiratsmitglied Körner auf die derzeit noch ausstehenden Festlegungen hinsichtlich der Durchführung des Wattweiler Neujahrsempfangs 2017 hin (z.B. Ausrich­tungsort, einzuladender Personenkreis etc.), wobei er sich erkundigt, ob eine diesbezüg­liche Beratung im Rahmen der nächsten Sitzung (vorgesehener Termin: 2.12.2016) zeitlich noch ausreichend wäre.

Der Vorsitzende bejaht dies. Diese Thematik habe er bereits zur Aufnahme in die Tages­ordnung o.g. Sitzung vorgesehen.

 


 

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