Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussempfehlung:

 

Für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 01. Januar 2021 ausgeführten Leistungen der Stadt Zweibrücken wird weiterhin der § 2 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung angewendet. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Optionserklärung gem. § 27 Absatz 22 S. 3 gegenüber dem zuständigen Finanzamt abzugeben.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage und Herr Dr. Dormann erläutert den Sachverhalt.

Auf Nachfrage gibt er an, die Größenordnung der Belastung durch diese Regelung für die Stadt sei zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststellbar und müsse erst noch geprüft werden.

 

Nach kurzer Aussprache macht der Haupt- und Personalausschuss dem Stadtrat  

e i n s t i m m i g   folgende


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

14

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 14 Ausschussmitglieder teil.

 

 

 

Verteiler:

Amt 20