Sitzung: 02.11.2016 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 01. Januar 2021 ausgeführten Leistungen der Stadt Zweibrücken wird weiterhin § 2 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung angewendet. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Optionserklärung gem. § 27 Absatz 22 S. 3 gegenüber dem zuständigen Finanzamt abzugeben.
Oberbürgermeister Pirmann übernimmt wieder den Vorsitz und verweist auf die Vorlage.
Herr Dr. Dormann erläutert den Sachverhalt.
Nach kurzer Aussprache fasst der Stadtrat e i n s t i m m i g folgenden
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
38 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
An der Abstimmung nahmen 38 Ratsmitglieder teil.
Verteiler:
Amt 20