Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 01. Januar 2021 ausgeführten Leistungen der Stadt Zweibrücken wird weiterhin § 2 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung angewendet. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Optionserklärung gem. § 27 Absatz 22 S. 3 gegenüber dem zuständigen Finanzamt abzugeben.

 


Oberbürgermeister Pirmann übernimmt wieder den Vorsitz und verweist auf die Vorlage.

Herr Dr. Dormann erläutert den Sachverhalt.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Stadtrat   e i n s t i m m i g   folgenden


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

38

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 38 Ratsmitglieder teil.

 

 

 

Verteiler:

Amt 20