Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

1.                  Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan ZW 162 „Wohnen am Fasaneriewald“ durchzuführen.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/0611/2016.

 

Er fragt, ob sich die Fraktionen hinreichend, bezüglich der planungsrechtlichen Voraussetzungen,   informiert fühlten.

 

Ausschussmitglied Schneider bemängelt, dass die Höhenfestsetzungen zwischen den Schnittzeichnungen  (308 m üNN) und Bebauungsplan (312,5 m üNN) differieren würden und somit nicht präzise seien. Zudem wären die „Grenzziehungen“ ebenfalls nicht präzise, u.a. sei eine Einzelhausbebauung von sechs Einzelhäusern in einem Teilbereich des Bebauungsplanes vorgesehen, jedoch wäre hier auch ein Gebäude von 20 m Länge möglich.

 

Ausschussmitglied Rimbrecht begrüßt das geplante Vorhaben, auch im Hinblick auf die Reihenhausbebauung. Es werden Baulücken innerhalb der Stadt mit einer verträglichen Bebauung geschlossen. Die Erschließung erscheine ihm auch „aufgelockert“. Es sei keine „massive“ Bauweise, wie am Anfang befürchtet wurde.

 

Ausschussmitglied Dettweiler weist darauf hin, dass auch u.a. die nicht mehr vorhandene Stromoberleitung ein wichtiger Aspekt im Hinblick auf die jetzige Bebauung sei.

 

Ausschussmitglied Schneider bemerkt, dass es im Jahre 1986 bereits ein Bebauungsplanverfahren am Fasanerieberg oberhalb der Jakob-Locher-Straße gegeben hätte, dass gerichtlich gegen die Stadt entschieden worden wäre. Zudem seien nach seinen Informationen seien die Rückmeldungen der Anwohner nicht so positiv gewesen. Mit den Höhenfestsetzungen in den Systemschnitt könnten, nach seinen Informationen die Anwohner leben, nicht jedoch mit den Höhenfestsetzungen im Bebauungsplanentwurf. Nach seiner Meinung, seien die damaligen Abwägungen nicht korrekt gewesen, zudem sei der Bebauungsplan aus dem Jahre 1974 noch rechtskräftig. Er appelliere, man solle sich das damalige Bebauungsplanverfahren mit betrachten: Was seien die Abwägungsfehler gewesen? Wie sah das damalige städtebauliche Konzept aus?

Auch sehe er, im Hinblick auf die Parkplatzausweisung, keine ausreichende Präzision.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werde. Dieser neue  Bebauungsplan sei ein Blick nach vorne. Bei Differenzen in den Höhenfestsetzungen werde dies hier und heute geklärt. Er sei nur dagegen, mit den Bebauungsplänen aus den Jahren 74 und 86 zu „handtieren“. Die neu zu schaffenden Parkplätze seien in dem neuem Bebauungsplanbiet auszuweisen. Er bittet das Planungsbüro um Erläuterungen der angesprochenen Höhenfest-setzungen.

 

Frau Volgger (agstaUMWELT GmbH) erläutert anhand eines Bebauungsplanentwurfs die geplante Wohnbebauung. Die Höhenfestsetzungen im Systemschnitt (308,41 üNN) sei die Höhe der Vollgeschosse plus das Staffelgeschoss (= 311,41 üNN). Um einen kleinen Puffer zu erhalten habe man 312,5 m üNN max. festgesetzt.

 

Auf Nachfrage erklärt Frau Volgger, dass ein Gebäude von 20 m Länge in der vorgesehenen Einzelhausbebauung auch im Hinblick auf die GRZ (Obergrenze der Grundflächenzahl) nicht möglich sei.

 

Ausschussmitglied Düker möchte folgendes feststellen: Seine Fraktion sei vom Investor und vom Planungsbüro informiert worden. Die vorgestellte Planung sei auf fruchtbaren Boden gefallen und die Fraktion fand dies auch gut. Seine Entscheidungsgrundlage seien die vorgestellten Pläne.

 

Ausschussmitglied Dr. Gensch bemerkt, dass bei innerstädtischen Verdichtungen immer Anwohnerbeschwerden geben würde, oder dass man sich mit Diskussionen vor Ort auseinander setzen müsste. Dies dürfe keine Entscheidungsgrundlage sein, sondern es soll darum gehen,  wie könne man die Stadt Zweibrücken in diesem Bereich vernünftig weiterentwickeln. Bei diesem konkreten Konzept war der ganze Entscheidungsfindungsprozess, auch mit den Architekten und Investoren, hervorragend.

 

Ausschussmitglied Rimbrecht bemerkt, dass es gehe hier nicht nur um dieses Bauprojekt, sondern auch um die heimische Wirtschaft gehe.

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt  e i n s t i m i g  folgenden   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

13

Nein:

0

Enthaltung:

1

 

 

 

 

Verteiler:

1 x Amt 60/61