Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Auf der Grundlage des oben dargestellten Sachverhaltes schlägt die Verwaltung folgende Beschlussfassung vor:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes ZW 159 „Solarpark A 8“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich ist dem beiliegenden Lageplan (Anlage 2) zu entnehmen.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/0614/2016.

 

Er weist darauf hin, dass die Planfläche für die Errichtung eine Photovoltaik-Freiflächenanlage ca. 9,08 Hektar umfasse und bittet Herr Schwan (WVE GmbH, Kaiserslautern) um weitere Erläuterungen.

 

Herr Dipl.-Ing. Schwan erläutert, dass die WVE GmbH, Kaiserslautern plane eine Photovoltaik-Freiflächenanlage südlich der A 8 zwischen den Ausfahrten Zweibrücken-Ixheim und Zweibrücken-Flugplatz. Der Gesetzgeber lasse zu (im Rahmen eines 110 m Streifens) an den Bundesverkehrswegen eine energetische Nutzung zu planen und zu bauen. Eine Grenze (40 m) von dem Straßenbelag der Bundesautobahn bis zur Photovoltaikanlage müsse eingehalten werden. Diese Grenze kann aber auch verkleinert werden, wenn keine Blendgefahr oder Sonstiges vorläge. An einzelnen Stellen könnte somit, wenn die Straßenverwaltung diese Möglichkeit einräume, auf 20 m herangerückt werden. Ein, an der Autobahn entlangführender, Fuß-/Radweg würde weiterhin begeh- bzw. befahrbar bleiben. Der momentane Flächenbedarf wäre, bei der sich die WVE GmbH im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens (01.02.17) bei der Bundesnetzagentur zur Errichtung einer 10 MWp PV-Freiflächen-Anlage an der Bundesautobahn A 8 beteiligen möchte, ausreichend. Mit einem entsprechenden  Aufstellungsbeschluss, der Kommune, könne sich die WVE GmbH mit einem entsprechenden Gebot am Ausschreibungsverfahren beteiligen. Nach einem evtl. Zuschlag, könne man einen gemeinsamen Bebauungsplan (mit Änderung des Flächennutzungsplanes) aufstellen um letztendlich Baurecht zu erhalten.

 

Ausschussmitglied Dr. Gensch möchte wissen, ob die 110 m Abstandregelungen auch für die Auf- und Abfahren gelten.

 

Herr Schwan bestätige dies.

 

Auf Nachfrage der Blendgefahr erläutert Herr Schwan, dass keine Blendgefahr bestehe. Man habe eine einigen Stellen eine hohe „Wallsituation“ und einen relativ hohen Bewuchs durch Hecken und Sträuchern; auch im Bereich der Auffahrt.

 

Ausschussmitglied Helbing fragt, wie es mit der Entsorgung der Module nach der Laufzeit von 21 Jahren aussehe.

 

Herr Schwan antwortet, dass die Komponenten aus einer gerammten Stahlunterkonstruktion bestünden auf der eine Aluminiumkonstruktion montiert sei. Diese können verschrottet werden.

Auf der Aluminiumkonstruktion lägen die entsprechenden Glasmodule, diese seien ungiftig.

 

Ausschussmitglied Rimbrecht mutmaßt, dass aus Sicherheitsgründen das geplante Gebiet umzäunt werden würde. Er fragt, wie es dann mit der Benutzung der Wege aussehe.

 

Herr Schwan bestätigt die Annahme, hebt jedoch hervor, dass der vorhandene Weg durchgängig passierbar wäre. Am vorhandenen Weg würde entsprechend links und rechts eingezäunt.

 

Ausschussmitglied Schneider begrüßt das geplante Vorhaben. Auch würde keine Blendsituation entstehen, da eine „Ost-West-Ausrichtung“ erfolge. Er hoffe, dass die Stadtwerke Zweibrücken in das geplante Projekt mit einsteigen oder im 2. Bauabschnitt sich eventuell stärker arrangieren werde.

 

Ausschussmitglied Dr. Gensch möchte wissen, was die WVE GmbH dazu qualifizieren würde, diesen Solarpark hier in Zweibrücken zu bauen und zu betreiben und was sich die Stadtwerke Zweibrücken disqualifiziere um dieses Projekt allein umzusetzen. Des Weiteren möchte er wissen, wie lukrativ der Betrieb eines solchen Solarparks sei.

 

Herr Schwan antwortet, dass die WVE zum einen die Idee aufgenommen habe und versucht hätten das Projekte von Anfang an zu entwickeln. Zum anderen hätte man 15 solcher Parks im unmittelbaren Umfeld zwischen Kaiserslautern und dem Saarland gebaut. Mann kenne sich aus in der Entwicklung und bei der Umsetzung solcher Projekte.  

 

Herr Brennemann (Geschäftsführer Stadtwerke Zweibrücken GmbH) weist auf die relative hohe Vorinvestitionssumme hin. Trotzdem wisse man nicht ob man bei der bundesweiten Ausschreibung den Zuschlag erhält. Man gehe hier immer ein gewisses „Investrisiko“ ein.

 

Ausschussmitglied Dr. Gensch fragt, wieso das Investmentrisiko für die Stadtwerke Zweibrücken zu groß aber für die WVE GmbH akzeptabel sei.

 

Herr Schwan schätzt die Kosten (inkl. erste Kampfmittelsondierung), um überhaupt eine Entscheidung der Bundesnetzagentur zu erhalten, auf ca. 60.000,-- €. Wenn man dabei nicht zum Zuge käme, müsse man diese Kosten abschreiben.

 

Auf Nachfrage ergänzt Herr Schwan, dass die Chancen zum Zuge zu kommen eine Frage der Bewertung der letzten Ausschreibung sei. Bei den letzten Ausschreibungen hätte sich gezeigt, dass sich der Preis von kontinuierlich von 9,0 Cent auf 7,4 Cent je Kilowattstunde gesenkt habe.

Wenn man mit einer solchen Anlage erfolgreich sein wolle, müsse man die Kosten so im Griff behalten, damit man am Ende einen Preis angeben könne, der in diesem Bereich läge.

 

Ausschussmitglied Dr. Gensch betont, dass er grundsätzlich das Projekt sehr begrüße. Im stelle sich nur die Frage, wie wir (Stadt Zweibrücken), selbst eine Stadtwerke Zweibrücken GmbH haben, profitieren können oder warum solches Projekt nicht selbst umgesetzt werde.

 

Der Vorsitzende weist auf das Risiko, die 60.000,-- € zu verlieren, hin. Dies könne sich die Stadt Zweibrücken nicht so oft erlauben. Die Stadt Kaiserslautern sei in einer besseren finanziellen Situation. Des Weiteren sei die WVE GmbH schon seit Jahren in diesem Bereich tätig. Außerdem werde dieses Projekt partnerschaftlich gemeinsam, wenn es sich rechnen würde und der WVE GmbH den Zuschlag erhalte, verwirklicht.

 

Herr Schwan fügt ergänzend hinzu, solle man bei der nächsten Ausschreibung nicht den Zuschlag erhalten, hätte man die Chance bei der nächsten Ausschreibung mit dem gleichen Projekt den Zuschlag zu erhalten. Die Ausschreibungen fänden alle vier Monate statt. Auch sei für jedes Gebot, das getätigt werde, eine Bürgschaft notwendig.

 

Auf Nachfrage bestätigt Herr Schwan, dass man Solarparkanlagen wirtschaftlich betreiben könne. Es gehöre aber auch viel „Fingerspitzengefühl“ dazu. Er schätzt, dass bei jeder Ausschreibung der Bundesnetzagentur sich ca. 50 – 60 Interessenten melden würden.

 

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1 x Amt 60/61

1 x Stw.