Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlüsse:

 

1.      Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB werden, wie in dieser Vorlage unter II aufgeführt, behandelt.

 

2.      Der Stadtrat billigt den Entwurf des Bebauungsplan WA 21 „Buchenwaldhof“, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung in der dieser Vorlage beigefügten Fassung.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentliche Auslegung) und § 4 Abs. 2 (Trägerbeteiligung) einzuleiten.

 

4.     In die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes WA 21 „Buchenwaldhof“ wird folgendes mit aufgenommen: Die Bettenzahl für den Beherbergungsbetrieb darf maximal 20 betragen.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage und trägt die eingegangenen Stellungnahmen vor.


Er ergänzt, dass der Bau- und Umweltausschuss einen vierten Beschlusspunkt formuliert hat, mit dem die maximale Bettenzahl für den Beherbergungsbetrieb auf 20 Betten festgelegt werde. Dieser werde mit in die Abstimmung aufgenommen.

 

Ohne Aussprache fasst der Stadtrat   e i n s t i m m i g   folgende

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

34

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 34 Ratsmitglieder teil.

 

 

 

Verteiler:

Amt 60