Sitzung: 07.12.2016 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlüsse:
1. Die
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 1 BauGB werden, wie in dieser Vorlage unter II aufgeführt, behandelt.
2. Der Stadtrat
billigt den Entwurf des Bebauungsplan WA
21 „Buchenwaldhof“, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen
und Begründung in der dieser Vorlage beigefügten Fassung.
3. Die Verwaltung
wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte zur Beteiligung nach § 3 Abs.
2 BauGB (Öffentliche Auslegung) und § 4 Abs. 2 (Trägerbeteiligung) einzuleiten.
4.
In die textlichen Festsetzungen
des Bebauungsplanes WA 21 „Buchenwaldhof“ wird folgendes mit aufgenommen: Die
Bettenzahl für den Beherbergungsbetrieb darf maximal 20 betragen.
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage und trägt die eingegangenen Stellungnahmen vor.
Er ergänzt, dass der Bau- und Umweltausschuss einen vierten Beschlusspunkt
formuliert hat, mit dem die maximale Bettenzahl für den Beherbergungsbetrieb
auf 20 Betten festgelegt werde. Dieser werde mit in die Abstimmung aufgenommen.
Ohne Aussprache fasst der Stadtrat e i n s t i m m i g folgende
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
34 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
An der Abstimmung nahmen 34 Ratsmitglieder teil.
Verteiler:
Amt 60