Ortsvorsteher Kunze informiert, im Zusammenhang mit einer einseitigen Parkregelung in oben genannter Straße während der Wintermonate beabsichtige Herr Mannschatz (UBZ) die Aufstellung eines entsprechenden Verkehrsschildes (ähnlich anderer Gefäll-/Steigungs­strecken), um dadurch dem Räumfahrzeug ein unproblematisches Befahren der Straße zu ermöglichen.

 

Die Ortsbeiratsmitglieder Brünisholz und Körner weisen darauf hin, o.g. Schild müsse sich auf den gesamten Straßenverlauf beziehen – d.h. nicht ausschließlich auf die Gefäll-/ bzw. Steigungsstrecke.

 

Sodann bemerkt der Vorsitzende, wegen der Parkproblematik vor der Mauritiusschule werde er am 05.12.2016 – zusammen mit Frau Eitel (Ordnungsamt – Sachgebiet Straßen­verkehrsangelegenheiten) und dem Schulleiter, Herrn Weber – eine Ortsbegehung vor­nehmen.

In diesem Zusammenhang werde er Frau Eitel u.a. auch auf mögliche Gehwegschäden (im Kurvenbereich gegenüber Mauritiusschule) hinweisen, welche infolge des Überfahrens mittels größerer Kraftfahrzeuge (u.a. Lkws) verursacht werden könnten.

Solche Schäden seien am einfachsten durch Aufbringung der bereits angeregten Parkver­botsmarkierung vermeidbar.


 

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Amt 32 – 1 x

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