Die beiden Tagesordnungspunkte I/5 (Flächennutzungsplan Teiländerung 15 „Buchen­waldhof“) und I/6 (Bebauungsplanverfahren WA 21 „Buchenwaldhof“) werden gemein­sam behandelt.

 

Ortsvorsteher Kunze verweist auf die beiden Vorlagen zu o.g. Tagesordnungspunkten, welche alle Fraktionsvorsitzenden der im Ortsbeirat vertretenen Parteien im Vorfeld der heutigen Sitzung erhalten haben.

Die Vorlagen sind der Niederschrift als Anlagen beigefügt.

Sodann gibt der Vorsitzende zwei Farbkopien (DIN A 3) in Umlauf, auf denen der Gel­tungsbereich des Bebauungsplanes WA 21 „Buchenwaldhof“ dargestellt ist.

 

Ortsvorsteher Kunze informiert, der Bebauungsplan setze ein „sonstiges Sondergebiet“ gem. § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Pferdezucht und -haltung, Reit­sport“ (sog. pferdeaffine Nutzungen) fest.

Er erläutert die wesentlichsten planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes, wobei er u.a. auch auf das mit grüner Markierung gekennzeichnete Vogelschutzgebiet des „Mornellregenpfeifers“ hinweist.

In den Bereichen SO 1 und SO 2 sei die Gebäudehöhe von baulichen Anlagen auf max. 11,50 m festgesetzt. Im Bereich SO 3 dürfe die Gebäudehöhe von baulichen Anlagen max. 8,0 m betragen.

Es seien u.a. auch zweckentsprechende Beherbergungseinrichtungen mit insgesamt max. 20 Betten zulässig.

Es wäre davon auszugehen, dass der Verkehr zum Buchenwaldhof bzw. vom Buchenwald­hof kommend, das derzeitige Ausmaß nicht überschreiten werde.

Der angedachte Hofladen werde lediglich zur Vermarktung eigener Produkte dienen.

Auf den landwirtschaftlichen Vorrangflächen sollen ausschließlich die für den Betrieb der Pferdehaltung, der Pferdezucht und dem Pferdesport dienenden Nutzungen zulässig sein.

 

Die Ortsbeiratsmitglieder nehmen die Informationen zur Kenntnis.

Sodann schließt sich eine kürzere Aussprache an.


 

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Amt 60/61 – 1 x