Herr Jürgen Kroh spricht die Aufstellung von Halte- bzw. Parkverbotsschildern innerhalb 30 Km/h-Zonen an, wobei er darum bittet, Frau Eitel (Ordnungsamt – Sachgebiet Straßen­verkehrsangelegenheiten) darauf hinzuweisen, dass in der Straße „In den Pfaffenäckern“ mehrere Parkverbotsschilder vorhanden wären, obwohl diese hier eigentlich nicht erlaubt seien.

Deren Aufstellung wäre seitens der Verwaltung angeordnet worden – was zu begrüßen sei –, da hier eine gravierende Parkproblematik bestanden habe.

Deshalb könne er nicht nachvollziehen, weshalb dies in einem Teilbereich der Straße „Schulacker“ von der Verwaltung abgelehnt werde.

 

Ortsvorsteher Kunze sagt zu, anlässlich des Ortstermins am 05.12.2016 werde er Frau Eitel diesbezüglich ansprechen und auf die Notwendigkeit einer gleichartigen Regelung im Kurvenbereich der Straße „Schulacker“ (in Höhe Mauritiusschule) hinweisen.

 

Im Zusammenhang mit dem Erfordernis des grundlegenden Ausbaues der K 1 (Bliestal­straße – ab Ortsende bis Landesgrenze) erinnert Herr Matthias Körner an die angedachte Unterschriftenaktion vor Ort, um diesem Anliegen der Wattweiler Einwohnerschaft Nach­druck zu verleihen.

 

Der Vorsitzende erklärt, eine solche Unterschriftenaktion könnte durchgeführt werden, sobald die hierfür erforderlichen Vorarbeiten seitens der im Ortsbeirat vertretenen Fraktionen erfolgt wären.

 

Herr Jürgen Kroh erachtet eine abschnittsweise Sanierung der K 1 anzustreben als sinnvoll, wodurch die seitens der Verwaltung genannten Gesamtkosten in Höhe von ca. 700.000,00 € auf mehrere Haushaltsjahre aufgeteilt werden könnten.

 

Ortsvorsteher Kunze bemerkt, den Vorschlag bezüglich Aufteilung der Sanierungsarbeiten in mehrere Bauabschnitte habe er bereits gegenüber Herrn Oberbürgermeister Pirmann sowie dem Leiter der Abteilung Tiefbau beim Stadtbauamt, Herrn Eitel, geäußert, wobei diese Vorgehensweise nicht befürwortet wurde, da dadurch kaum eine Kostenreduzierung erreichbar wäre.

Dies könne er nicht nachvollziehen, da es zunächst ausreichend wäre, lediglich den Ab­schnitt zu sanieren, welcher die gravierendsten Schäden aufweise.

Hieran schließt sich eine kürzere Aussprache an, wobei der Vorsitzende die Verwaltung um eine schriftliche Stellungnahme zu o.g. Anregung (abschnittsweise Sanierung) bittet.

 

Ein Einwohner spricht das beabsichtigte einseitige Parkverbot in der Straße „Schulacker“ im Zusammenhang mit der Durchführung des Winterdienstes seitens UBZ an, wobei er die Befürchtung äußert, dass die Anwohner der gegenüberliegenden Straßenseite zusätzlich mit großen Mengen Schnee auf dem Bürgersteig rechnen müssten, da das Räumfahrzeug diesen von der Straße weg, seitlich auf den Bürgersteig schiebe.

Dies habe einen erhöhten Arbeitsaufwand der Anlieger zur Folge, weshalb er die vorge­sehene einseitige Parkregelung während der Wintermonate als keine gute Lösung erachte.

 


Ein anderer Einwohner erklärt, in einer Tageszeitung sei zu lesen gewesen, dass die Watt­weiler Einwohner hinsichtlich der Zufahrt zum Buchenwaldhof befragt worden wären.

In diesem Zusammenhang erkundigt er sich, wo diese Befragung stattgefunden habe und wer befragt wurde.

 

Ortsvorsteher Kunze antwortet, im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren wäre eine Bürgerbeteiligung dahingehend erfolgt, dass in einem festgelegten Zeitraum seitens jedem Einwohner Anregungen bzw. Einwände und Bedenken zum Bebauungsplanentwurf gegenüber der Verwaltung geäußert werden konnten (schriftlich bzw. zur Niederschrift).

Die entsprechenden Unterlagen seien im Rathaus während einer bestimmten Frist ausge­legt worden, wobei dies in beiden Zweibrücker Tageszeitungen bekannt gegeben worden wäre.

Die Planungsunterlagen hätten sich u.a. auch auf die Zuwegung zum Buchenwaldhof be­zogen.

Eine Befragung im Rahmen einer Einwohnerversammlung oder ähnlichem habe allerdings nicht stattgefunden.

 

Ein weiterer Einwohner spricht folgende Themen an:

 

Beschilderung der Zufahrt zum Buchenwaldhof

Die Hauptzufahrt verlaufe über die sogenannte „Römerstraße“.

Allerdings würden nach wie vor viele Kraftfahrzeugführer den Buchenwaldhof über die Straße „Am Raulstein“ anfahren, was insbesondere für größere Lkws problematisch sei. So wäre es bereits wiederholt zu gefährlichen Verkehrssituationen gekommen, da für größere Lkws das Wenden im Bereich der Straße „Am Raulstein“ äußerst schwierig bzw. nicht möglich wäre.

Deshalb erachte er die Aufstellung eines entsprechenden Hinweisschildes „Zufahrt zum Buchenwaldhof über Römerstraße“ im Einmündungsbereich Mölschbacher Straße zur Bliestalstraße für sinnvoll.

 

Schutzgitter am Bachlauf im Bereich „Am Raulstein“ (vor Brücke zum Naturschutz­gebiet)

Bislang sei das Schutzgitter („Rechen“) noch nicht wieder gesetzt worden.

 

Bau von Regenrückhaltebecken oberhalb der Straße „Am Raulstein“

Infolge der hier vorhandenen ausgedehnten Wiesenflächen bestehe – insbesondere bei Starkregenereignissen – eine erhöhte Überschwemmungsgefahr in der Straße „Am Raul­stein“, welche durch den Bau eines Regenrückhaltebeckens im oberen Hangbereich entschärft werden könnte.


 

Verteiler:

Amt 32 – 1 x

Amt 60/61 – 1 x

Amt 60/66 – 1 x

Amt 84 – 3 x