Ortsvorsteherin Seibert berichtet, bereits im Rahmen der Sitzung des Ortskartells Rimschweiler am 20.10.2016 habe sie das Antragsformular vorgestellt.

Sodann gibt sie das Formular – welches der Niederschrift über diesen Tagesordnungspunkt als Anlage beigefügt ist – in Umlauf, wobei sie darauf hinweist, sobald anlässlich einer Veranstaltung Einnahmen erzielt würden, wäre eine Nutzung der Kul-TuS-Halle nur gegen Zahlung eines Entgeltes an die Stadt Zweibrücken möglich.

 

Ortsbeiratsmitglied Schmidt erkundigt sich, ob die Nutzungsentgelte bei außerschulischen Hallennutzungen im gesamten Stadtgebiet gleich wären.

 

Ortsvorsteherin Seibert weist darauf hin, nicht in jeder Halle wären solche Veranstaltungen erlaubt.

Sie gehe jedoch davon aus, dass o.g. Antragsformular auch für alle anderen vergleichbaren Hallen im gesamten Stadtgebiet gelte.

Zwecks Zurverfügungstellung der Kul-TuS-Halle werde ein Entgelt in Höhe von 120,00 € berechnet, wobei noch die Hallenmiete in Höhe von 90,00 € hinzukäme. Somit belaufe sich der Gesamtbetrag auf 210,00 €. Darüber hinaus sei – im Hinblick auf den zu zahlen¬den Betrag – von Bedeutung, in welcher Höhe sich der Umsatz nach Durchführung einer Veranstaltung belaufe.

 

Hieran schließt sich eine kürzere Aussprache an, wobei Ortsbeiratsmitglied Schmidt darauf hinweist, auf dem Antragsformular sei in der Rubrik „Veranstaltungszweck“ u.a. auch die „private Nutzung“ aufgeführt, wobei – lt. Aussage von Herrn Gries (Schulverwaltungs- und Sportamt) – die Kul-TuS-Halle nicht für private Zwecke vermietet werde.

Sie frage sich, ob andere Schulturnhallen im Stadtgebiet für private Nutzungszwecke zur Verfügung gestellt würden.

 

Ortsbeiratsmitglied Fuhrmann ist der Auffassung, sollte dies nicht der Fall sein, könnte auf den Veranstaltungszweck „private Nutzung“ verzichtet werden.

 

Ortsvorsteherin Seibert sagt eine diesbezügliche Klärung mit der Verwaltung (Schulverwaltung- und Sportamt) zu.


 

Verteiler:

Amt 40 – 1 x