Ortsvorsteher Hüther berichtet über die Ergebnisse o.g. Haushaltsbesprechung, bei der Bürgermeister Franzen den Vorsitz geführt hat.

 

Radweg nach Niederhausen

Bürgermeister Franzen habe auf die derzeit in Bearbeitung befindliche Erstellung eines Radwegekonzeptes hingewiesen, welche im Rahmen des Stadt-Umland-Konzeptes erfolge.

Hierin sei u. a auch der gewünschte Radweg nach Niederhausen berücksichtigt, wobei die konkrete Planung durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM) selbst erstellt werde.

 

Ortsvorsteher Hüther erklärt, er habe die Verwaltung gebeten, sich beim LBM für eine zügige Fortführung der erforderlichen Verfahrensschritte einzusetzen.

Im Rahmen der letzten Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am 23.11.2016 sei u. a. auch das Stadt-Umland-Konzept thematisiert worden.

Die Weiterführung des Radweges sollte im Frühjahr 2017 erfolgen, wobei in der zeitlichen Planung eigentlich gegen Jahresende 2016 Gespräche mit dem zuständigen Landesminis­terium vorgesehen gewesen wären.

Eine Rückfrage beim Stadtbauamt habe ergeben, dass derzeit die Vereinbarung eines Gesprächstermins mit dem Ministerium kaum realisierbar wäre.

 

Baugebiet OA 19 „Nördlich der Gerhart-Hauptmann-Straße“

Bürgermeister Franzen habe informiert, aus wirtschaftlichen Gründen habe die GeWoBau von der Entwicklung des oben genannten Gebietes Abstand genommen.

Derzeit stehe die Verwaltung in Verbindung mit einem möglichen Investor (Erschließungs­träger), welcher ggf. auch die anfallenden Erschließungskosten zu finanzieren habe.

 

Ortsvorsteher Hüther erklärt, er habe darauf hingewiesen, dass im Bereich des Stadtteils Oberauerbach lediglich noch ein städtisches Baugrundstück vorhanden sei, welches aller­dings – seiner Auffassung nach – nicht vermarktbar wäre.

 

Baugebiet OA 09 „Südöstlich der Battweilerstraße“

Bürgermeister Franzen habe erklärt, es handele sich um teilweise noch unbebaute Grund­stücke, welche sich innerhalb der bebauten Ortslage befinden würden und sofort bebaubar wären (Baulücken).

 

Ortsvorsteher Hüther bemerkt, er habe darauf hingewiesen, dass in o.g. Bereich demnächst möglicherweise Eigentumsveränderungen (ggf. auch Versteigerungen) erfolgen würden. Ggf. sollte die Stadt Zweibrücken als Bieter auftreten, um Bauwilligen auch in Oberauer­bach Baugrundstücke anbieten zu können.

 

Ausweisung eines Baugebietes in der Verlängerung Seilbachstraße;

Prüfung der Realisierungsmöglichkeit

Bürgermeister Franzen habe informiert, der Bereich in Verlängerung der Seilbachstraße liege im planerischen Außenbereich (im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt).

Oben genannter Bereich wäre nur dann als Wohnbaufläche nutzbar, wenn nachgewiesen werden könnte, dass keine Flächen im Innenbereich mehr zur Verfügung stünden, was jedoch im Hinblick auf die Areale OA 19 und OA 09 (Innenentwicklungspotentiale) praktisch nicht möglich sei. Zudem wäre eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, bei der ein Flächentausch erfolgen müsste, d. h. eine andere als bisher als künftige Wohnbaufläche dargestellte Fläche müsste hierfür entfallen.

Deshalb bestehe keine Realisierungsmöglichkeit.

 

Anlegung einer Wanderwegverbindung in Richtung Niederauerbach entlang des südlichen Ufers des Auerbachs

Bürgermeister Franzen habe bemerkt, die Verwaltung werde prüfen, ob o.g. Wanderweg­verbindung im Flurbereinigungsplan (wegen Renaturierungsmaßnahme im Auerbachertal) enthalten ist, wobei dieser ggf. ergänzt werden sollte.

Im Haushalt 2017/2018 seien sowohl für evtl. erforderlichen Grunderwerb als auch für die Gesamtmaßnahme (Renaturierung) bereits Mittel vorgesehen.

Die Anregung sollte weiter verfolgt werden.

 

Der Vorsitzende berichtet, im Anschluss an o.g. Informationen habe er sich nach dem Stand des Flurbereinigungsverfahrens erkundigt, wobei er das in diesem Zusammenhang zu bildende Gremium (Flurbereinigungsvorstand) angesprochen habe.

Herr Dr. Dormann (Kämmerei) habe geantwortet, er habe lediglich Kenntnis davon, dass der Verfahrensabschluss im Jahr 2017 zu erwarten sei.

Ortsvorsteher Hüther erklärt, er habe darum gebeten, ihn im Vorfeld der Bildung des oben genannten Gremiums (Flurbereinigungsvorstand) zu informieren. Da das Flurbereinigungs­verfahren sowohl Rimschweiler als auch Oberauerbach betreffe, sollte im Flurbereini­gungsvorstand mindestens ein Mitglied aus Oberauerbach vertreten sein.

Bezüglich Informationen zum Stand des Flurbereinigungsverfahrens werde er sich mit der Kämmerei in Verbindung setzen.

 

Nach diesen Informationen berichtet der Vorsitzende, seitens des Kultur- und Verkehrs­amtes habe er ein Schreiben bezüglich o.g. Wanderwegverbindung erhalten, wobei offen­sichtlich von einem Wanderweg auf der gesamten Strecke zwischen Oberauerbach und Niederauerbach ausgegangen worden sei.

Tatsächlich wäre lediglich die Schaffung einer kurzen, fußläufigen Verbindung bis zum sogenannten „Schwarzen Weg“ – im Rahmen der Flurbereinigungsmaßnahme – Intention des Ortsbeirates.

Sodann verliest er o.g. Schreiben auszugsweise und sagt eine diesbezügliche Klärung mit dem Kultur- und Verkehrsamt zu.

 

Wiederherstellung des Dollen-Henrich-Weges

Bürgermeister Franzen habe informiert, seitens der Verwaltung sei angedacht, den Wanderweg durch Arbeitseinsätze von zugewiesenen Flüchtlingen (federführend ist das Amt für soziale Leistungen) herzurichten.

Auch zur Durchführung sonstiger Arbeiten vor Ort (z. B. Mäharbeiten, Grünflächenpflege etc.) sollen zugewiesene Flüchtlinge herangezogen werden, soweit es sich um öffentliche Flächen handele.

Solche Arbeitseinsätze würden geprüft.

 

Mäharbeiten an Bachläufen

Ortsvorsteher Hüther informiert, er habe darauf hingewiesen, dass in den Bereichen der Bachläufe des Wiesbachs sowie des Auerbachs früher Mäharbeiten jeweils zweimal im Jahr durchgeführt worden seien, was sich in den letzten Jahren auf einmal jährlich redu­ziert habe.

Allerdings wären im Jahr 2015 hier keinerlei Mäharbeiten erfolgt, so dass diese nunmehr bereits 2 Jahre zurückliegen würden.

 

Der Vorsitzende bemerkt, auf eine entsprechende Nachfrage hin sei ihm mitgeteilt worden, dass die hierfür vorgesehenen Haushaltsmittel erschöpft seien.

Diese Situation erachte er als problematisch – insbesondere im Hinblick auf den dadurch infolge Treibgut möglicherweise verminderten Wasserabfluss bei Starkregenereignissen (Überschwemmungsgefahr).

 

Bürgermeister Franzen habe in diesem Zusammenhang auf seine Ausführungen zur Wieder­herstellung des Dollen-Henrich-Weges verwiesen, wobei er bestätigt habe, die zur Pflege der Außenflächen (einschl. Feldwirtschaftswege) zur Verfügung stehenden Mittel seien teilweise sehr eng bemessen.

Dies hänge mit derzeit noch geltenden Bestimmungen der für die Feldwirtschaftswege maßgebenden Satzung der Stadt Zweibrücken zusammen, welche demnächst überarbeitet werde.

 

Sodann weist Ortsvorsteher Hüther darauf hin, vor ca. 3 Wochen wären Mäharbeiten in den Bereichen beider o.g. Bachläufe erfolgt, wobei diese teilweise jedoch „sehr lücken­haft“ durchgeführt worden seien.

Hierauf habe er den zuständigen Mitarbeiter des UBZ hingewiesen, da die Mäharbeiten seitens einer Fremdfirma erfolgt wären.

Es stelle sich somit die Frage hinsichtlich der Ausschreibungsgrundlage bzw. Umfang der ausgeschriebenen Arbeiten.

 

Pflege von Grünflächen, Kehr- und Winterdienst auf öffentlichen Flächen

Bürgermeister Franzen habe auf seine Ausführungen zu den beiden letztgenannten Anregungen verwiesen.

 

Aufstellung eines Begrüßungsschildes im Ortseingangsbereich (aus Fahrtrichtung Niederauerbach kommend)

Ortsvorsteher Hüther weist zunächst darauf hin, eine Finanzierung über die Mittel des Vorortbudgets sei nicht möglich, da es sich um eine investive Maßnahme handele.

Bürgermeister Franzen habe erklärt, vor der Einstellung von Haushaltsmitteln sollte zu­nächst eine Prüfung dahingehend erfolgen, ob die Finanzierung samt Aufstellung des gewünschten Begrüßungsschildes durch ortsansässige Firmen erfolgen könne (wie z. B. in Mittelbach – mit Werbung ortsansässiger Firmen).

 

Der Vorsitzende stellt fest, im Vorfeld müsste zunächst sowohl die Standortfrage als auch Details hinsichtlich Größe, Form, Material etc. des Begrüßungsschildes geklärt werden.

 

Sanierung und Aufwertung des Spielplatzes

Bürgermeister Franzen habe zugesagt, die erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen würden zeitnah durchgeführt.

Die investive Maßnahmendurchführung werde im Rahmen des für das Jahr 2018 geplanten Etats in Angriff genommen.

 

Ortsvorsteher Hüther erklärt, eventuell sei eine Ersatzbeschaffung hinsichtlich eines oder mehrerer Spielgeräte erforderlich.


 

Überdachung der Bushaltestelle im Ortsausgangsbereich (in Fahrtrichtung Nieder­auerbach – rechte Seite der Zweibrücker Straße in Höhe „Am alten Denkmal“)

Bürgermeister Franzen habe darauf hingewiesen, laut Auskunft des Verkehrsunternehmens DB Regio Bus Südwest GmbH gehöre o.g. Haltestelle zu den am wenigsten frequentierten Haltepunkten in Oberauerbach.

Außerdem seien hier die örtlichen Voraussetzungen für eine Überdachung nicht gegeben.

So wäre der Gehweg als Aufstellfläche viel zu schmal.

Somit müsste die Überdachung nach hinten verschoben werden, wozu ein Eingriff in das Privatgrundstück des Anliegers erforderlich wäre.

Die Kosten für die Überdachung (zwischen 8.000,00 € und 10.000,00 €), den Grunderwerb und die Erdarbeiten würden in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen.

Insofern könne die Schaffung einer Unterstellmöglichkeit nicht befürwortet werden, zumal die Verwaltung diese außerdem als nicht notwendig erachte.

 

Ortsvorsteher Hüther erklärt, er habe sodann um Informationen hinsichtlich der tatsäch­lichen Frequenz der Fahrgäste gebeten.

Der u.a. für den Bereich ÖPNV zuständige Mitarbeiter beim Stadtbauamt, Herr Conrad, habe ihm mittlerweile diesbezügliche Informationen übersandt, aus denen hervorgehe, dass – nach Auskunft des vorstehend genannten Verkehrsunternehmens – an o.g. Haltestelle an Schultagen ca. 5 – 7 Schulkinder einsteigen würden. Ansonsten seien es wöchentlich – d. h. außer den Schul­kindern – ca. 3 Fahrgäste, welche die Haltestelle nutzen würden.

Ortsvorsteher Hüther bemerkt, insofern könne er die seitens der Verwaltung vorgebrachte Argumentation, dass eine Investition in keinem Verhältnis zum Nutzen stehe, durchaus nachvollziehen.

Der Vorsitzende berichtet weiter, Schwerpunkthaltestellen seien „Milchhaus“, Haltestelle in der Ortsmitte sowie „Post“.

 


 

Verteiler:

Amt 20 – 1 x

Amt 41 – 1 x

Amt 50 – 1 x

Amt 51 – 1 x

Amt 60 – 1 x

Amt 60/61 – 1 x

Amt 60/66 – 1 x

Amt 84 – 3 x