Beschluss:

 

Der Ortsbeirat Oberauerbach unterstützt die aus der Anlage zu diesem Tagesordnungs­punkt ersichtliche Stellungnahme von Ortsvorsteher Hüther an die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land zum Teilgebiet bei Großbundenbach, betreffend die Teiländerung

„15 – Windenergie“ zum Flächennutzungsplan 2006 der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land.

 


Ortsvorsteher Hüther verweist auf die Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt, welche der Niederschrift beigefügt ist.

Es handele sich dabei um ein Schreiben, welches er bereits der Verbandsgemeinde Zwei­brücken-Land zugeleitet habe.

 

Der Vorsitzende informiert, laut Landesentwicklungsplan IV (LEP IV) könnten seitens der Gemeinde Flächen zur Aufstellung von Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan ausge­wiesen werden.

Werde hierauf verzichtet, seien Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz möglich, wobei die Gemeinde sodann kaum noch Einfluss auf die Standorte hätte. Hin­sichtlich des LEP IV seien zur Jahresmitte 2016 Änderungen eingetreten, wovon u. a. die Entfernung der Anlagen zum Siedlungswohnungsbau (von bisher 800 m – Erhöhung auf nunmehr 1.000 m) betroffen wäre, was für Anlagen mit einer Gesamthöhe von weniger als 200 m gelte.

Für Anlagen, welche diese Höhe überschreiten würden, sei die Abstandsvorgabe 1.100 m.

 

Der Vorsitzende berichtet weiter, die Abstandsflächen in Richtung Großbundenbach würden nunmehr 1.000 m betragen, während sich hinsichtlich Mörsbach und Oberauerbach nichts an der ursprünglichen Planung geändert hätte und somit teilweise ein Abstand der Anlagen von lediglich 800 m bestehe.

Erst im weiteren Verfahren seien Aspekte der Umweltverträglichkeit sowie des Tier-/Arten­schutzes zu überprüfen und zu berücksichtigen.

 

Von den im Bereich der Stadt Zweibrücken ursprünglich vorgesehenen 6 Gebieten zur Aufstellung von Windkraftanlagen seien lediglich 2 Gebiete verblieben („Weiße Triesch“ sowie „Dörrenbachwald“).

 

Sodann gibt der Vorsitzende eine Skizze hinsichtlich des Teilgebietes bei Großbundenbach in Umlauf und erläutert diese, wobei er auch Fragen der Ortsbeiratsmitglieder beantwortet.

Nach einer sich hieran anschließenden kürzeren Aussprache fasst der Ortsbeirat   e i n -

s t i m m i g   – bei 2 Enthaltungen – den folgenden


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

8

Nein:

0

Enthaltung:

2

 

An der Abstimmung nahmen 9 Ortsbeiratsmitglieder sowie der Vorsitzende teil.

 

 

 

Verteiler:

VG ZW-Land – 1 x

Amt 60/61 – 1