Sitzung: 25.01.2017 Haupt- und Personalausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschläge:
1. Das Gesamthandeigentum an den in § 6 Abs. 2 Landesgesetz zur Ausführung des Tierische
Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (AGTierNebG) vom 19.08.2014 (GVBl. S. 191-7831.1)
näher bezeichneten Grundstücken wird aufgelöst.
2. Das Eigentum an den in § 6 Abs. 2 AGTierNebG näher bezeichneten Grundstücken wird
auf den Altlastenzweckverband Tierische Nebenprodukte kostenfrei übertragen.
3. Der Kreistag stimmt vorbehaltlich einer Einigung des Altlastenzweckverbandes mit den
Entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaft des Saarlandes über eine Mitgliedschaft im
Altlastenzweckverband deren Aufnahme zu.
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage und Bürgermeister Franzen erläutert den Sachverhalt.
Nach kurzer Aussprache macht der Haupt- und Personalausschuss dem Stadtrat e i n s t i m m i g folgende
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
13 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
An der Abstimmung nahmen 13 Ausschussmitglieder teil.
Verteiler:
Amt 20
Amt 30