Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Auf der Grundlage des oben geschilderten Sachverhalts empfiehlt die Verwaltung folgende Beschlussfassungen:

1.      Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden, wie in dieser Vorlage unter II aufgeführt, behandelt.

2.      Der Stadtrat billigt den Bebauungsplan OA 21 „Ehemalige Neuapostolische Kirche“, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und der Begründung in der dieser Vorlage beigefügten Fassung und beschließt sie gem. § 10 BauGB als Satzung.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage-Nr. 60/0662/2017.

 

Er trägt die eingegangenen Stellungnahmen vor.

 

Ohne Aussprache empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss  e i n s t i m m i g  folgenden


 

 

Verteiler:

1 x Amt 60/61