Der Vorsitzende begrüßt den Revierförster, Herrn Daniel Rolland, zu diesem Tages­ordnungspunkt und erteilt ihm das Wort.

 

Herr Rolland informiert, der Wald im Bereich der Gemarkung Wattweiler umfasse eine Fläche von ca. 100 ha (Fläche „Stadtwald“ insgesamt: ca. 450 ha), wobei der jährliche Zuwachs in Wattweiler ca. 750 Festmeter (FM) betrage.

 

Im Jahr 2016 seien ca. 216 FM Buchenholz im Bereich „Habschied“ und ca. 94 FM Eichenholz im Bereich „Guldenschlucht“ geerntet worden.

Die gesamte Menge des im vergangenen Jahr eingeschlagenen Holzes sei mittlerweile bereits verkauft, wobei sich dieses teilweise noch im Wald befinde.

Im Jahr 2017 seien bislang bereits ca. 114 FM Buchenholz (davon ca. 87 FM Stammholz) und ca. 70 FM Lärchenholz eingeschlagen worden.

Im laufenden Jahr sei noch ein Fichten- und Douglasieneinschlag im Bereich „Langental“ bzw. in Nähe der „Dackelfarm“ vorgesehen.

Die Holzernte im Wattweiler Wald habe in den letzten 9 Jahren durchschnittlich ca. 520 FM/ Jahr betragen.

 

In der Sitzung des Ortsbeirates Wattweiler am 01.02.2016 habe er hinsichtlich des damals beabsichtigten Bau eines sogenannten Rückeweges in der Abteilung „In den Fichten“ informiert.

Allerdings sei diesbezüglich im Jahr 2016 nichts erfolgt. Es wären noch weitere Gespräche mit Privatwaldbesitzern erforderlich um hier den Weg bauen zu können.

 

Die Stadt Zweibrücken sei bereits seit ca. 15 – 20 Jahren FSC-zertifiziert.

Mit dem FSC-Zertifikat werde sichergestellt, dass das betreffende Holz aus einer Forst­wirtschaft/Betrieb stamme, welche/welcher nach festgelegten Standards wirtschafte.

So seien mit o. g. Zertifikat u. a. auch Vorgaben an Waldbesitzer hinsichtlich der Ein­haltung naturschutzrechtlicher Bestimmungen verbunden. Dies könnte beispielsweise die „Stilllegung“ bestimmter Waldflächen sein, welche dadurch aus der forstwirtschaftlichen Nutzung ausgegliedert würden.

Die Stadt Zweibrücken habe sich zu einem sogenannten „Biotop-Altholz/Totholzkonzept“ (BAT-Konzept) entschlossen, wodurch insbesondere die Naturschutzfunktion des Waldes gefördert werde.

So sei der Wald Lebensraum einer Vielzahl von Pflanzen und Tieren (u. a. auch Insekten etc.).

In diesem Zusammenhang seien besonders alte Bäume bzw. Totholz erhaltens- und schützenswert.

Im Wattweiler Wald würden drei sogenannte „Biotopbaumgruppen“ bestehen, welche bis zur vollständigen Zersetzung/Verfall stehen bleiben würden.

Die betreffenden Bäume seien mit einer weißen Welle markiert.

 

Im Anschluss an diese Informationen weist der Vorsitzende darauf hin, direkt an der „Guldenschlucht“ seien ihm einige größere Bäume (Buchen etc.) aufgefallen, welche sich allerdings bereits auf saarländischer Gemarkung befinden würden.

Er frage sich, ob deren Standsicherheit kontrolliert werde.

 

Herr Rolland antwortet, er gehe davon aus, dass solche Kontrollen seitens saarländischer Dienststellen durchgeführt würden, da für den Bereich „Guldenschlucht“ – welcher mit Stegen sowie mit Brücken samt Geländer ausgestattet ist – eine andere Verkehrssiche­rungspflicht als im „normalen“ Wald bestehe.

 

Nachdem keine weiteren Fragen an Herrn Rolland gerichtet werden, dankt ihm der Vorsitzende für seine Informationen.


 

Verteiler:

Forstamt – 1 x

Amt 20 – 1 x

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