Der Vorsitzende informiert, an dem am 05.12.2016 stattgefundenen Ortstermin hätten Ortsvorsteher Kunze, Herr Weber (Schulleiter „Mauritiusschule“) sowie Frau Eitel (Ord­nungsamt – Sachgebiet Straßenverkehrsangelegenheiten) teilgenommen.

Er habe allerdings keine Kenntnis über evtl. erzielte Ergebnisse, wobei er den Eindruck habe, bezüglich der Parkproblematik habe sich bislang nichts geändert. Es sei ihm lediglich ein an der Eingangstür der „Mauritiusschule“ befindlicher Aushang aufgefallen, worin die Lehrkräfte gebeten würden, ihre Kraftfahrzeuge derart zu parken, dass dadurch keine Behinderung des Verkehrsflusses in der Straße „Schulacker“ verursacht werde.

 

Ortsbeiratsmitglied Heilmann erachtet die Parksituation nach wie vor als problematisch.

 

Ortsbeiratsmitglied Ziegenbein berichtet, eine Anwohnerin o. g. Straße habe sich dies­bezüglich mit dem Ordnungsamt in Verbindung gesetzt, wobei sie an den Ortsbeirat verwiesen worden wäre. Dies sei nicht nachvollziehbar, da die Zuständigkeit in dieser Angelegenheit eindeutig beim Ordnungsamt liege.

 

Ortsbeiratsmitglied Nentwig erinnert daran, u. a. in der Sitzung des Ortsbeirates am 28.09.2016 sei die Parkproblematik thematisiert worden. In diesem Zusammenhang habe Frau Eitel mitgeteilt, dass – lt. Straßenverkehrsordnung – das Parken im Kurvenbereich verboten wäre, was zutreffend sei.

Weiterhin habe sie darauf hingewiesen, in einer 30 km/h-Zone sollen generell keine sonstigen Verkehrsregeln angeordnet werden.

Ortsbeiratsmitglied Nentwig bemerkt, dies stehe so nicht in der Straßenverkehrsordnung (StVO). In diesem Zusammenhang verliest er einige grundsätzliche Formulierungen der StVO.

Ortsbeiratsmitglied Nentwig stellt fest, die grundsätzliche Aufgabe der Verwaltung sei, dafür zu sorgen, dass der Verkehr flüssig laufe. Dies sei in o. g. Bereich nicht gegeben, da infolge des Parkens im Kurvenbereich (in Höhe Auffahrt zur „Mauritiusschule“) hier praktisch kein Verkehrsfluss mehr bestehe.

Es müsse eine vernünftige Parkregelung gefunden werden. Lediglich Gespräche mit den betreffenden Fahrzeughaltern zu führen, sei nicht zielführend.

Deshalb schlage er vor, für den gesamten Bereich vor der „Mauritiusschule“ ein Park­verbot auszusprechen.

Die Aussage der Verwaltung, es seien keine diesbezüglichen Schilder in 30 km/h-Zonen möglich, wäre nicht zutreffend. In der StVO seien die Schilder/Verkehrseinrichtungen und Markierungen aufgeführt, welche in solchen Zonen nicht statthaft seien (Vorfahrtstraßen­schilder, Mittelstreifen, Auszeichnung von Fahrtwegen, Leitlinien, Ampeln).

Parkverbotsschilder seien hier explizit nicht genannt.

 

Ortsbeiratsmitglied Brünisholz erachtet lediglich die Aufbringung einer Parkverbotsmar­kierung im Kurvenbereich (Einfahrt „In den Pfaffenäckern“) jeweils 15 m vor sowie nach dem Scheitelpunkt als zielführend.

 

Sodann bittet der Vorsitzende das Ordnungsamt (Sachgebiet Straßenverkehrsangelegen­heiten) um Benennung geeigneter Maßnahmen, die hier möglich sind bzw. durchgeführt werden müssen, um die bestehende Verkehrsproblematik aufgrund parkender Kraft­fahrzeuge zu beheben. Nach Durchführung geeigneter Maßnahmen müsse die Park­situation kontrolliert und eventuelles Falschparken ggf. sanktioniert werden.


 

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Amt 32 – 1 x