Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der 1. Satzung zur Änderung der Anlage zur Friedhofsgebührensatzung des UBZ wird zugestimmt.


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage und Herr Boßlet erläutert noch einmal die Gründe für die Gebührenanpassungen.

 

Ratsmitglied Nunold ist nach wie vor der Auffassung, dass eine Erhöhung der Gebühren unangebracht und nicht sozial vertretbar sei. Er finde den genannten Fehlbetrag im Bereich des Gebührenhaushaltes zu gering, um eine solche Anhebung zu rechtfertigen und sehe eine Benachteiligung für Bürger/innen mit einem geringeren Einkommen.

 

Die Ratsmitglieder Kaiser, Dettweiler, Dr. Pohlmann, Dirk Schneider und Rimbrecht sprechen sich nacheinander für die Gebührenanpassung aus und halten die Gründe der Erhöhung für nachvollziehbar, angemessen und notwendig.

 

Ratsmitglied Wilhelm schließt sich dem an und bittet den UBZ darum, frühzeitig Überlegungen für die zukünftige Entwicklung der Friedhöfe in Zweibrücken anzustellen und diese in einem langfristigen Konzept zusammenzufassen.

 

Der Stadtrat fasst mehrheitlich folgenden


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

34

Nein:

2

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 36 Ratsmitglieder teil.

 

 

 

Verteiler:

UBZ

10.2.1

30