Sitzung: 08.02.2017 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlüsse:
1. Das Gesamthandeigentum an den in § 6 Abs. 2 Landesgesetz zur Ausführung des Tierische
Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (AGTierNebG) vom 19.08.2014 (GVBl. S. 191-7831.1)
näher bezeichneten Grundstücken wird aufgelöst.
2. Das Eigentum an den in § 6 Abs. 2 AGTierNebG näher bezeichneten Grundstücken wird
auf den Altlastenzweckverband Tierische Nebenprodukte kostenfrei übertragen.
3. Der Kreistag stimmt vorbehaltlich einer Einigung des Altlastenzweckverbandes mit den
Entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaft des Saarlandes über eine Mitgliedschaft im
Altlastenzweckverband deren Aufnahme zu.
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage und Bürgermeister Franzen erläutert den Sachverhalt.
Ohne Aussprache fasst der Stadtrat e i n s t i m m i g folgende
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
36 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
An der Abstimmung nahmen 36 Ratsmitglieder teil.
Verteiler:
Amt 30