Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlüsse:

 

1. Das Gesamthandeigentum an den in § 6 Abs. 2 Landesgesetz zur Ausführung des Tierische

    Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (AGTierNebG) vom 19.08.2014 (GVBl. S. 191-7831.1)

    näher bezeichneten Grundstücken wird aufgelöst.

 

2. Das Eigentum an den in § 6 Abs. 2 AGTierNebG näher bezeichneten Grundstücken wird

    auf den Altlastenzweckverband Tierische Nebenprodukte kostenfrei übertragen.

 

3. Der Kreistag stimmt vorbehaltlich einer Einigung des Altlastenzweckverbandes mit den

    Entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaft des Saarlandes über eine Mitgliedschaft im

    Altlastenzweckverband deren Aufnahme zu.


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage und Bürgermeister Franzen erläutert den Sachverhalt.

 

Ohne Aussprache fasst der Stadtrat   e i n s t i m m i g   folgende


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

36

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 36 Ratsmitglieder teil.

 

 

 

Verteiler:

Amt 30