Ortsvorsteherin Murer begrüßt Frau Heintz (Amt für soziale Leistungen) zu diesem Tages­ordnungspunkt und erteilt ihr das Wort.

 

Frau Heintz stellt sich kurz vor und informiert sodann, seit dem Jahr 2016 bestehe ein Arbeitsmarktprogramm des Bundes (Sonderprogramm), welches bis zum Jahr 2020 gelte und die Bezeichnung „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ (FIM) führe.

Die Intention sei, für die Flüchtlinge Arbeitsgelegenheiten zu schaffen, um eine sinnvolle Tagesstruktur zu gewährleisten, soziale Kontakte zu ermöglichen und ihnen Gelegenheit zu geben, das gesellschaftliche Leben kennenzulernen.

Das o.g. Sonderprogramm sei mit Sprachkursen vereinbar.

 

Frau Heintz berichtet weiter, die Tätigkeiten sollen zusätzlich und gemeinnützig sein, wobei die Arbeiten ansonsten nicht, nicht zu diesem Zeitpunkt bzw. nicht in diesem Ausmaß erledigt würden – d.h. es handele sich nicht um Beschäftigungsverhältnisse im herkömmlichen Sinne.

Die Arbeitszeiten sollen zwischen 12 Stunden und 30 Stunden/Woche liegen.

Zusätzlich zu den Leistungen (gem. Asylbewerberleistungsgesetz) würde den Flüchtlingen eine Aufwandsentschädigung sowie Fahrtkosten und Verpflegung gewährt.

Außerdem würden ggf. die Kosten für einfache Arbeitsgeräte samt Arbeitskleidung seitens des Amtes für soziale Leistungen finanziert.

Die Teilnehmer müssten über 18 Jahre alt sowie arbeitsfähig sein.

Die Flüchtlinge seien über die Stadtverwaltung unfallversichert. Derzeit werde eine mögliche Haftpflichtversicherung seitens der Agentur für Arbeit geprüft.

Je Vorort seien zwei Arbeitsplätze beantragt, wobei dieselben Personen bis zu sechs Monaten vor Ort tätig sein könnten.

Insgesamt kämen ca. 45 – 50 Flüchtlinge für solche Arbeitseinsätze in Betracht.

Es wäre sinnvoll, mindestens einen Ansprechpartner (Betreuer) vor Ort zu benennen, welcher die Arbeitseinsätze im Detail festlege und mit dem Amt für soziale Leistungen zusammenarbeite. Rechtzeitig vor solchen Arbeitseinsätzen sollten bereits mögliche Einsatzfelder besprochen und festgelegt werden.

 

Sodann erklärt Ortsvorsteherin Murer, sie erachte die Durchführung von Pflegearbeiten in den Bereichen Friedhof sowie öffentliche Grünflächen/Grünanlagen für sinnvoll, wobei das Mittagessen entweder seitens des DRK-Kurzzeitpflegeheimes oder seitens Mörsbacher Familien zur Verfügung gestellt werden könnte.

 

In einer sich hieran anschließenden längeren Aussprache beantwortet Frau Heintz Detail­fragen der Ortsbeiratsmitglieder.

 

Ortsbeiratsmitglied Thiery erachtet es als zweckmäßig, die Flüchtlinge dem UBZ anzu­gliedern, welcher sodann federführend hinsichtlich Zuweisung der Arbeiten/Koordinierung der Arbeitseinsätze sein könnte.


 

Frau Heintz bemerkt, dies wäre u.a. im Hinblick auf die regelmäßigen Arbeitszeiten des UBZ problematisch, weshalb davon abgesehen werden sollte. Dies habe u.a. den Vorteil, dass die Flüchtlinge zu Tätigkeiten vor Ort, welche nicht im Zuständigkeitsbereich des UBZ liegen (z.B. Vorbereitung des Dorffestes), jederzeit kurzfristig eingesetzt werden könnten.

 

Auf Vorschlag von Ortsvorsteherin Murer kommt man sodann überein, dass am 30.03.2017, um 19.30 Uhr, eine erneute Besprechung (keine offizielle Sitzung des Orts­beirates) stattfinden sollte, um grundsätzlich festzulegen, ob solche Arbeitseinsätze vor Ort durchgeführt werden sollen und sodann ggf. Details hinsichtlich der Arbeitseinsätze zu besprechen (Einsatzorte, Art der Arbeiten, Benennung von Ansprechpartnern vor Ort etc.).

 

Im Anschluss daran dankt die Vorsitzende Frau Heintz für ihre Informationen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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