Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Unter Hinweis auf die obigen Darlegungen empfiehlt die Verwaltung folgende Beschlussfassungen:

 

1.      Die Eingaben aus der Öffentlichen Auslegung und der Information der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden wie in der Beschlussvorlage dargestellt behandelt.

2.      Der Stadtrat beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes WA 21 „Buchenwaldhof“, in der vorliegenden Fassung, bestehend aus Bebauungsplan, Textlichen Festsetzungen und Begründung, als Satzung.

3.      Der Beschluss über die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/0682/2017.

 

Er trägt die eingegangenen Stellungnahmen vor.

 

Ohne Aussprache empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss  e i n s t i m m i g  folgenden

 


 

 

Verteiler:

1 x Amt 60/61