Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Ratsmitglieder Eckerlein und Weber nehmen gemäß § 22 GemO nicht an der Beratung teil und begeben sich in den Zuhörerraum.

 

Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage und fasst die Verträge im Sinne des § 33 Abs. 2 GemO zusammen, die im Jahr 2016 abgeschlossen wurden.


Der Stadtrat nimmt dies zur Kenntnis.


 

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Amt 10