Ortsvorsteherin Seibert informiert, nach der Erörterung mit den Grundstückseigentümern im November 2016 und Beschluss des Umlegungsausschusses am 25.01.2017 sei der Umlegungsplan aufgestellt worden.

Die Rechtsmittelfrist (Widerspruchsfrist) laufe bis zum 13.03.2017.

Ein Widerspruch sei bereits beim Vermessungs- und Katasteramt eingegangen, was ihr heute eine Mitarbeiterin bestätigt habe.

Dies habe eine Verzögerung des Umlegungsverfahrens – voraussichtlich bis Ende Mai 2017 – zur Folge.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt seien noch keine Aussagen bezüglich Beginn der Erschließungsarbeiten möglich.

 

Im Anschluss daran weist Ratsmitglied Burkei darauf hin, vor wenigen Tagen seien die Grenzpfosten gesetzt worden – d.h. die Grundstücksgrenzen seien bereits markiert.

Allerdings wäre ihm aufgefallen, dass im Bereich RI 17 „Neugartenahnung“ die Rigolen (Entwässerungsgräben) offensichtlich zu den Privatgrundstücken gehören würden, was er nicht nachvollziehen könne (Grenzmarkierungen befinden sich hinter den Rigolen).

Im Gegensatz hierzu wären die Rigolen im früheren Baugebiet RI 3 „In den Wiesen­plätzen“ im Eigentum des UBZ.

Die Vorsitzende sagt zu, sie werde sich diesbezüglich erkundigen.


 

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