Ortsvorsteherin Seibert informiert zunächst hinsichtlich des Sachstandes von Anfragen/ Anregungen aus der letzten Sitzung des Ortsbeirates am 08.12.2016.

 

Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen mittels Radaranlage in der Vogesen­straße (in Höhe Feuerwehrgebäude)

Frau Eitel (Ordnungsamt – Sachgebiet Straßenverkehrsangelegenheiten) habe diesbezüg­lich bei der Polizeiinspektion angefragt. Bislang würden jedoch der Verwaltung noch keine Ergebnisse vorliegen.

 

Schild „Spielende Kinder“ am Radweg (in Höhe Spielplatz)

Lt. Auskunft von Frau Eitel (Ordnungsamt – Sachgebiet Straßenverkehrsangelegenheiten) seien – aus beiden Richtungen kommend – jeweils auf der rechten Seite des Radwegs solche Schilder vorhanden. Da diese immer auf der jeweils rechten Seite stehen sollen, werde eine Versetzung auf die gegenüberliegende Seite nicht befürwortet.

Sollte das betreffende Schild hinter einem Baum stehen – d.h. durch diesen verdeckt werden – sollte es vor dem Baum platziert werden. Die Hecken müssten soweit zurück­geschnitten werden, dass das Schild nicht verdeckt werde, was Aufgabe des UBZ sei.

Herr Mannschatz (UBZ) werde Herrn Dauber (UBZ) bitten, hier eine Ortsbesichtigung durchzuführen, um geeignete Maßnahmen zwecks Verbesserung der Einsehbarkeit vor­nehmen zu können.

 

Die Vorsitzende erklärt, dies sei bereits erfolgt. Die hier vorhandene Hecke wäre ent­sprechend zurückgeschnitten worden.

Auch im Bereich des Zugangs zum Radweg in Höhe des ehemaligen Bahnhofs wäre die Hecke zurückgeschnitten worden, um die Einsehbarkeit in diesem Bereich zu verbessern.

 

Beleuchtung Spielplatz

Lt. Auskunft der Herren Ernst (Jugendamt) und Hell (UBZ) könne eine Beleuchtung des Spielplatzes nicht befürwortet werden, da – lt. Nutzungsordnung – das Spielen auf allen städtischen Spielplätzen – auch in den Wintermonaten – lediglich bis Einbruch der Dunkel­heit erlaubt sei.

Im Zusammenhang mit einer Beleuchtung des Spielplatzes wären außerdem mehrere Lampen erforderlich, was auch hinsichtlich der Kosten nicht realisierbar wäre.

 

Bau einer Verkehrsinsel vor dem Ortseingang (aus Fahrtrichtung Ixheim kommend)

Lt. Auskunft von Herrn Eitel (Stadtbauamt – Abt. Tiefbau) bzw. Frau Eitel (Ordnungsamt – Sachgebiet Straßenverkehrsangelegenheiten) liege die Zuständigkeit vollständig beim Landesbetrieb Mobilität (LBM), da sich die gewünschte Verkehrsinsel außerhalb der Bebauung befinde.

Die Straßenverkehrsbehörde werde seitens des LBM allenfalls hierzu angehört. Da die Straße erst vor kurzer Zeit saniert worden ist beurteile die Verwaltung die Aussichten hinsichtlich Realisierung o.g. Anregung als eher gering.

Trotzdem wird sich die Verwaltung mit dem LBM, mit der Bitte um Prüfung o.g. Anre­gung, in Verbindung setzen.

 

Die Vorsitzende berichtet weiter, Oberbürgermeister Pirmann beabsichtige einen Vertreter des LBM zu der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 28.03.2017 einzuladen. Der Grund hierfür wäre die Anregung des Ortsbeirates Rimschweiler hinsichtlich einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im Bereich der gesamten Ortsdurchfahrt (Vogesenstraße sowie Hornbacher Straße)/Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, wozu der Vertreter des LBM eine Stellungnahme abgeben solle.

Ratsmitglied Schneider bemerkt, in diesem Zusammenhang sollte auch die Problematik des Befahrens der Ortsdurchfahrt durch viele Lkws angesprochen werden, mit dem Ziel, den Lkw-Verkehr hier weitestgehend zu reduzieren.

 

Die Vorsitzende erachtet dies als nicht realisierbar, da es sich um eine Bundesstraße handele.

Frühere Bemühungen des Ortsbeirates, o.g. Ziel zu erreichen, hätten keinerlei Erfolg gehabt. Allenfalls im Hinblick auf den Verkehrslärm wären hier ggf. Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung (z.B. Geschwindigkeitsreduzierung) denkbar.

 

Ortsbeiratsmitglied Paul erachtet in diesem Zusammenhang eine Abstufung der Klassifi­zierung o.g. Straße als zweckmäßig.

Die Vorsitzende erklärt, dies sei allenfalls langfristig zu erreichen.

 

Im Anschluss daran weist Ortsvorsteherin Seibert darauf hin, das „Bürgerstübchen“ im Gemeindehaus (Seniorentreff) werde nicht mehr in dem früher üblichen Maße besucht, weshalb der Trägerverein sie darum gebeten habe, für eine möglichst rege Teilnahme an den regelmäßig dienstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr stattfindenden Treffen zu werben.

In diesem Zusammenhang bittet die Vorsitzende die anwesenden Pressevertreter um redak­tionelle Hinweise auf o.g. Veranstaltungstag samt Öffnungszeit.

Darüber hinaus bittet sie alle Anwesenden, ihre Angehörigen und Bekannte für den Besuch des „Bürgerstübchens“ zu animieren.

 

Sodann spricht Ortsvorsteherin Seibert die Initiative eines Anwohners der Vogesenstraße an, der den von der Vogesenstraße zu der Gaststätte „Zum Hasenheim“ führende Weg auf eigene Kosten instandgesetzt und optisch aufgewertet habe, was zuvor mit der Verwaltung abgeklärt worden sei.

Diesem positiven Beispiel eines Bürgers sollte der Ortsbeirat durch eine ähnliche Aktion folgen. In diesem Zusammenhang schlage sie vor, das Geländer der zu o.g. Gaststätte führenden Brücke von Rost/Schmutz zu befreien und sodann mit einem neuen Anstrich zu versehen.

Alternativ hierzu wäre es auch möglich, o.g. Arbeiten seitens zugewiesener Flüchtlinge (im Rahmen der heute unter Tagesordnungspunkt I/1 vorgestellten Flüchtlingsintegrationsmaß­nahmen) durchführen zu lassen, wozu sodann ein „Betreuer“ – möglichst aus dem Orts­beirat – benannt werden müsste.

Der Ortsbeirat kommt überein, dass die Vorsitzende diese Verschönerungsmaßnahme bei der Leiterin des Amtes für soziale Leistungen, Frau Heintz, beantragen solle.

 

Im Anschluss daran informiert die Vorsitzende, eine Rimschweiler Bürgerin beabsichtige

– in Zusammenarbeit mit dem Sportverein TuS Rimschweiler – vor Ort einen Dorffloh­markt auszurichten, welcher zwischen dem Sportheim (Kul-TuS-Halle) und der Grund­schule geplant wäre.

Diese Aktion wäre an einem Samstag (von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr) vorgesehen. Hieran könne sich jedermann – auch Vereine – beteiligen, was allerdings nicht für professionelle Standbetreiber gelte.

Dabei würden insbesondere Bücher, Kleider, Kinderartikel und Schuhe etc. zum Erwerb angeboten, wobei auf Speisen und Getränke verzichtet werde, da der TuS Rimschweiler die Bewirtung übernehme.

Von den Organisatoren werde jedem Teilnehmer eine Biergarnitur (Tisch und Bank) für eine Gebühr in Höhe von 10,00 € zur Verfügung gestellt.

Die Ausrichterin habe darum gebeten, diese Veranstaltung über den Ortsbeirat publik zu machen und sie hinsichtlich Logistik zu unterstützen, was die Vorsitzende zusagt.

Die Einnahmen des Dorfflohmarktes seien für die seitens des TuS Rimschweiler beabsich­tigte Anlegung eines Rasenplatzes bestimmt.

Sodann erkundigt sich Ortsvorsteherin Seibert hinsichtlich der Auffassung des Ortsbeirates zu der beabsichtigten Aktion.

 

Grundsätzlich begrüßt Ratsmitglied Burkei die beabsichtigte Durchführung eines Dorffloh­marktes, wobei er lediglich den geplanten Veranstaltungsort als problematisch erachtet, da die hier vorhandene Ein-/Ausfahrt sehr schmal sei und dadurch kein Begegnungsverkehr ermöglicht werde.

 

Die Vorsitzende erachtet dies als unproblematisch, da hier beispielsweise auch der alljähr­liche Weihnachtsmarkt stattfinde.

 

Ortsbeiratsmitglied Thomas ist der Auffassung, insbesondere für Kinder wäre die Gebühr in Höhe von 10,00 € zu hoch, weshalb von diesem Personenkreis möglichst ein geringerer Betrag erhoben werden sollte.

 

Ortsbeiratsmitglied Schantz erachtet o.g. Gebühr allgemein als zu hoch bemessen.

 

Ortsvorsteherin Seibert sagt zu, sie werde sich diesbezüglich mit der Veranstalterin in Verbindung setzen.

 

Ansonsten ergeben sich keine weiteren Wortmeldungen zu der geplanten Veranstaltung, welche seitens des Ortsbeirates grundsätzlich begrüßt wird.

 

Zwecks Erwerb der unter Tagesordnungspunkt I/3 angesprochenen ca. 40 Weihnachts­sternen regt Ratsmitglied Burkei an, einen investiven Ansatz im Nachtragshaushalt zu beantragen.

 

Ortsbeiratsmitglied Fuhrmann spricht sich insbesondere aus Kostengründen gegen diese Anregung aus.

 

Die Vorsitzende erklärt, allenfalls könnte diese Anschaffung im Rahmen der Anregungen für den Doppelhaushalt der Jahre 2019/2020 beantragt werden. Im Rahmen der Aufstel­lung des Nachtragshaushaltsplanes sehe sie diesbezüglich keine Möglichkeit.

 

Ratsmitglied Schneider weist darauf hin, diese Anschaffung sei nicht unabweisbar, wes­halb keine Aussicht auf Genehmigung seitens der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) bestehe.

Insofern sei ein entsprechender Haushaltsansatz praktisch sinnlos.


 

Verteiler:

Amt 10 – 1 x

Amt 20 – 1 x

Amt 32 – 1 x

Amt 50 – 1 x

Amt 51 – 1 x

Amt 60/66 – 1 x

Amt 84 – 1 x