Ortsvorsteher Kroh begrüßt die Herrn Abraham und Mannschatz (EBZ) sowie Herrn Pohl (VGZ) zu diesem Tagesordnungspunkt.

Er bemerkt, neben Informationen zu dem Streu- und Räumdienst des EBZ werde unter diesem Tagesordnungspunkt auch die Thematik der Busfahrten bei winterlicher Witterung angesprochen, da diesbezüglich bereits wiederholt Probleme aufgetreten seien.

So hätten sich Busfahrer – aus Sicherheitsgründen – geweigert, die Wattweilerstraße ober­halb des Baugebietes „Beckerswäldchen“ zu befahren, was sodann zur Konsequenz gehabt habe, dass die Fahrgäste den Bus hätten verlassen müssen.

Sodann erteilt der Vorsitzende Herrn Abraham (EBZ) das Wort.

 

Herr Abraham erklärt, die Straßenreinigung unterteile sich in die Sommer- bzw. Winter­reinigung (Winterdienst).

Er informiert zunächst über die rechtlichen Aspekte (Verpflichtungen/Aufgaben sowohl der Grundstückseigentümer als auch der Stadt Zweibrücken).

Der Winterdienst (Räum- und Streudienst) unterscheide sich von der Sommerreinigung dadurch, dass er vom Bürger an seinem Objekt lediglich für den Bereich des Gehweges – auf einer Breite von ca. 1,50 m (einschließlich evtl. vorhandener Überwege an unterge­ordneten Straßen bis Fahrbahnmitte und an Bushaltestellen – quer zur Fahrbahn – zum Einstieg und Ausstieg) zu leisten sei. Während hinsichtlich der Sommerreinigung eine Verpflichtung bestehe, diese bis zur Straßenmitte vorzunehmen, was sich meist auf eine Rinnenreinigung reduziere.

 

Der Winterdienst sei so rechtzeitig vorzunehmen, dass die Gehwege in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefahrlos begehbar seien.

Falls Räum- bzw. Streumaßnahmen wirkungslos seien (z.B. bei anhaltend starkem Schnee­fall) könne ein Zeitpunkt abgewartet werden, zu dem die Durchführung des Winterdienstes wieder sinnvoll erscheine.

Nur in Ausnahmefällen sollte dabei Streusalz verwendet werden. Abstumpfende Mittel seien oftmals ausreichend.

Für die Anlieger wäre von Bedeutung, dass unter anderem auch die Sinkkästen vom Schnee zu befreien wären. Dieser sollte möglichst auf dem Gehweg derart gelagert werden, dass Behinderungen vermieden würden, wobei dies in der Praxis – insbesondere bei relativ schmalen Gehwegen – nicht immer realisierbar wäre.

 

Im Anschluss daran spricht Ortsvorsteher Kroh Beschwerden einiger Einwohner an, wo­nach bei der Räumung von Fahrbahnen mittels Schneepflug große Mengen Schnee auf bereits geräumte Gehwege geschoben worden wären. In diesem Zusammenhang sei auch kritisiert worden, dass der Schneepflug angeblich mit zu hoher Geschwindigkeit fahren würde.

Aus versicherungsrechtlicher Sicht (Haftungsfrage bei Unfällen) erachte er oben genannte Situation insbesondere für berufstätige Personen möglicherweise als problematisch.


 

Herr Abraham antwortet, auch in solchen Fällen hafte bei Unfällen im Bereich des Bürger­steiges der Grundstückseigentümer.

Infolge des „Zuschiebens“ von Gehwegen entstehe keine Räumpflicht der Stadt Zwei­brücken, welche aus Praktikabilitätsgründen auch nicht durchführbar wäre, da bei der Vielzahl von Grundstücken nicht darauf geachtet werden könne, ob bei der Straßen­räumung Schnee auf den jeweiligen Bürgersteig gelange oder nicht.

 

Sodann informiert Herr Abraham, im Bereich des Straßennetzes bestehe die Streu- und Räumpflicht von Kommunen lediglich an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen.

Hieran orientiere sich die Einsatzplanung der Räumfahrzeuge.

 

Ortsbeiratsmitglied Körner erkundigt sich nach der Räumpflicht bezüglich Straßen, welche über keinen Bürgersteig verfügen würden.

 

Herr Abraham antwortet, falls kein Gehweg vorhanden wäre, gelte ein Streifen am Fahr­bahnrand (auf einer Breite von 1,50 m) als Gehweg, welcher – wie ein Gehweg – von den Anliegern zu räumen wäre.

Verfüge eine Straße jedoch über einen einseitigen Gehweg, so beschränke sich der Winter­dienst der Anlieger lediglich auf diesen Gehwegbereich. Eine diesbezügliche Räum- und Streupflicht für den gegenüberliegenden Fahrbahnrand bestehe also nicht.

 

Im Anschluss daran erteilt der Vorsitzende Herrn Mannschatz das Ort.

Herr Mannschatz informiert, der EBZ verfüge über insgesamt 4 große Streufahrzeuge (Lkws) und ein kleines Streufahrzeug.

Die Problematik hinsichtlich Straßenräumung bestehe darin, dass der Schnee nur auf die rechte Seite geschoben werden könne um ihn von den Fahrbahnen zu entfernen, wodurch dieser teilweise auch auf bereits geräumte Gehwege gelangen könne.

Die Geschwindigkeit der Fahrzeuge während der Räumung nach starkem Schneefall betrage – aus Sicherheitsgründen – ca. 10 km/h bis max. 15 km/h.

 

Der EBZ verfüge in jedem Jahr über Salzbestände, die allerdings relativ knapp bemessen wären, da im gesamten Bereich Deutschland Salzknappheit bestehe.

Deshalb habe man sich um Alternativen bemüht. So wären die Salzkübel mit Splitt aufge­füllt worden. Auch die Streufahrzeuge seien mit diesem Material ausgestattet worden.

 

Herr Mannschatz spricht sodann die Straße „Mauritiusring“ an. Dieser Bereich wäre für die Räumfahrzeuge wegen beidseitig parkender Kraftfahrzeuge kaum zu befahren, da allein das Schild zum Schneeräumen bereits eine Breite von 3,00 m aufweisen würde und Sicherheitsabstände eingehalten werden müssten.

 

Sodann erkundigt sich Ortsbeiratsmitglied Klein nach der Ablaufplanung hinsichtlich Winterdienst des EBZ.

 

Herr Mannschatz erklärt, Einsatzleiter beim EBZ hinsichtlich Winterdienst sei er selbst sowie Herr Dauber.

Die Einsatzleiter würden stündlich – per Handy – den aktuellen Wetterbericht erhalten, der auch Wetterwarnungen beinhalte.

Gestern Abend sei kein Hinweis auf Schneefall erfolgt.


 

In den frühen Morgenstunden des heutigen Tages (gegen 4.00 Uhr) wäre eine Wetterwar­nung per SMS eingegangen, worin im Bereich der Stadt Zweibrücken auf Schneefall in einer Größenordnung von ca. 3 – 4 cm hingewiesen worden wäre.

Herr Dauber habe sodann unverzüglich die mit dem Streu- und Räumdienst beauftragten 8 Mitarbeiter des EBZ alarmiert.

Spätestens um ca. 4.30 Uhr bis 5.00 Uhr seien die ersten Lkws unterwegs gewesen um

– gemäß des jeweiligen Tourenplanes – Winterdienst zu verrichten. Es seien insgesamt 4 Lkws im Einsatz, wobei folgende Bereiche – von jeweils einem Lkw – angefahren würden:

 

-           Wattweiler/Bliestal/Mittelbach

-           Mörsbach/Oberauerbach/Flugplatz

-           Stadtmitte

-           Ernstweiler/Bubenhausen

 

Ortsvorsteher Kroh bemerkt, seiner Auffassung nach wäre der Winterdienst des EBZ im Stadtteil Wattweiler zufriedenstellend erfolgt. Die überwiegende Mehrheit der Wattweiler Bürger hätten in diesem Zusammenhang keine Klagen geäußert.

 

Im Anschluss daran spricht Herr Pohl (Verkehrsgesellschaft Zweibrücken – VGZ) das Verhalten eines Busfahrers an, der sich bei Schneeglätte geweigert habe die Fahrgäste bis nach Wattweiler zu fahren und diese bereits in Höhe des Baugebietes „Beckerswäldchen“ aufgefordert habe, den Bus zu verlassen.

Während des Winters 2010/2011 wären bislang enorme Schneemengen angefallen, wobei er den Mitarbeitern des EBZ großes Engagement hinsichtlich Streu- und Räumdienst be­scheinigen könne.

Bei länger anhaltenden bzw. wiederholt auftretenden Schneefällen wäre es jedoch – ins­besondere im Bereich von Steigungsstrecken – nicht möglich, die Verkehrssicherheit zu jedem Zeitpunkt zu gewährleisten.

Die Entscheidung, ob eine bestimmte Straße noch befahren werden könne oder nicht, müsse jeder Busfahrer eigenverantwortlich – d. h. selbstständig – treffen.

In oben genanntem Fall habe es sich unter anderem um Schüler (Haupt- und Realschüler sowie Gymnasiasten) gehandelt.

Grundschüler dürften jedoch in diesem Fall den Bus nicht verlassen. Außerdem hätten alle Fahrgäste die Möglichkeit mit dem Bus wieder in Richtung Innenstadt zurückzufahren. Niemand könne zum Aussteigen gezwungen werden.

 

Ortsbeiratsmitglied Körner bezweifelt, dass sich jüngere Schüler der Anweisung eines Busfahrers widersetzen würden. Er hätte es begrüßt, wenn zunächst ein Rücktransport zu der VGZ erfolgt wäre.

 

Ortsbeiratsmitglied Körner spricht die schlechte Erreichbarkeit von Mitarbeitern der VGZ bei oben genannter Extremwetterlage an. Dies wäre notwendig gewesen, um zu erfahren, ob Busverkehr nach Wattweiler stattfinde oder nicht.

 

Herr Pohl antwortet, der Außendienst zwecks Feststellung der Befahrbarkeit von Straßen habe Priorität gehabt.


 

Der Vorsitzende zeigt Verständnis dafür, dass Anrufer verärgert seien, wenn sie über einen längeren Zeitraum hinweg keinen Mitarbeiter der VGZ erreichen könnten.

Eine Bandansage mit Handy-Nummer oder zumindest einem Hinweis, zu welchem Zeit­punkt Anrufe wieder entgegengenommen werden könnten, wäre hilfreich gewesen.

 

Herr Pohl erklärt, normalerweise wäre auch in den Morgenstunden ein Mitarbeiter der VGZ erreichbar. Es habe sich dabei um einen Ausnahmefall gehandelt.

 

Ortsbeiratsmitglied Rönisch erkundigt sich, weshalb die Busse nicht mit Schneeketten ausgestattet würden, wie dies früher der Fall gewesen wäre.

 

Herr Pohl antwortet, dies wäre wenig sinnvoll, da momentan nicht befahrbare Straßenab­schnitte im Regelfall relativ kurze Zeit später wieder benutzt werden könnten. Außerdem bestehe die Möglichkeit der Verursachung von Straßenschäden infolge der Nutzung von Schneeketten.

 

Ortsbeiratsmitglied Kunze regt an, die Busfahrer darauf anzusprechen, dass sie im Falle unbefahrbarer Straßen die Fahrgäste (insbesondere Kinder und Jugendliche) zurück zur VGZ fahren sollten, um diesen die Möglichkeit zu geben von dort aus ihre Eltern wegen Abholung zu verständigen.

 

Herr Pohl sagt dies zu. Er werde alle Busfahrer darauf hinweisen und um Beachtung dieser Alternative bitten.

Darüber hinaus bestehe auch die Möglichkeit, die Fahrgäste bis zur Stadtmitte zurückzufahren.

Allerdings würden es viele Personen vorziehen, den Bus zu verlassen und die verbleibende Strecke ggf. zu Fuß zurückzulegen.

 

Ortsvorsteher Kroh dankt den Herren Abraham und Mannschatz (EBZ) sowie Herrn Pohl (VGZ) für ihre Informationen.