Ortsvorsteher Dettweiler begrüßt die Leiterin des Amtes für soziale Leistungen, Frau Heintz, zu diesem Tagesordnungspunkt und erteilt ihr das Wort.

 

Frau Heintz informiert, bei den Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) handele es sich um ein Sonderprogramm des Bundes, welches bis zum Jahr 2020 laufe.

Dabei würden gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge angeboten – d.h. Arbeiten, welche ohne dieses Programm nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt ausgeführt würden.

Dies habe zur Konsequenz, dass alle Tätigkeiten, zu denen die Stadt Zweibrücken per Satzung bzw. per Gesetz verpflichtet wäre, ausscheiden würden (z.B. Winterdienst).

Denkbar wären dagegen Verschönerungsarbeiten im Ort (z.B. Brückengeländer streichen) sowie Bewässerung von Grünanlagen, Arbeiten anlässlich Dorffest, etc.

Auch Arbeitseinsätze auf dem jeweiligen Gelände der ortsansässigen Vereine seien mög­lich.

Zunächst sollten vor Ort Überlegungen hinsichtlich möglicher Einsatzorte erfolgen, wobei dem Amt für soziale Leistungen mindestens ein Ansprechpartner benannt werden müsse.

 

Sodann berichtet Frau Heintz über Voraussetzungen, welche Flüchtlinge erfüllen müssten, um in o.g. Arbeitsmarktprogramm tätig zu werden (über 18 Jahre, arbeitsfähig), wobei Arbeitszeiten bis zu max. 30 Stunden/Woche möglich seien.

Dadurch solle den Flüchtlingen eine Tagesstruktur geboten werden, wobei auch die gesell­schaftliche Integration gefördert werde.

 

In einer sich hieran anschließenden längeren Aussprache beantwortet Frau Heintz Detail­fragen der Anwesenden.

 

Anzahl der Personen

Insgesamt stehen in Zweibrücken 26 Plätze zur Verfügung, wobei in jedem Vorort zwei Personen vorgesehen sind, welche hier bis zu max. sechs Monate tätig sein können.

 

Fahrtkosten/Kosten für Arbeitskleidung und Arbeitsgeräte

O.g. Kosten werden seitens des Amtes für soziale Leistungen finanziert.

 

Versicherungsschutz

Unfallversicherungsschutz besteht über den Maßnahmenträger (Stadt Zweibrücken). Derzeit besteht noch Klärungsbedarf hinsichtlich Haftpflichtversicherungsschutz.

 

Im Anschluss daran bittet der Vorsitzende alle Ortsbeiratsmitglieder, welche als Ansprech­partner fungieren möchten, ihn diesbezüglich zu benachrichtigen.

 

Nachdem keine weiteren Fragen mehr an Frau Heintz gerichtet werden, dankt Orts­vor­steher Dettweiler für ihre Informationen.

 


Verteiler:

Amt 50 – 1 x