Ortsvorsteherin Seibert gibt einen kurzen Rückblick auf die am 25.03.2017 erfolgte Säube­rungsaktion (sog. „Umwelttag“) auf Rimschweiler Gemarkung, wobei sie darauf hinweist, dass bei dieser Gelegenheit das mit Symbolen versehene Schild, welches ursprünglich im Bereich des Rimschweiler Spielplatzes angebracht gewesen wäre, aus dem Hornbach ent­fernt worden sei. Bislang stehe ein entsprechendes Ersatzschild noch aus, weshalb sie den UBZ um dessen Aufstellung bittet.

Auf dem Spielplatzgelände wäre zwar eine Nutzungsordnung vorhanden – jedoch wäre der Text größtenteils nicht mehr lesbar, weshalb dieses Schild entfernt werden sollte.

Sodann spricht die Vorsitzende die anstehende Aufhängung der Blumenampeln an Straßen­lampen (im Verlauf der Ortsdurchfahrt) an, wozu in der heutigen Sitzung ein Termin verein­bart werden sollte.

Nach einer kurzen Aussprache verständigt man sich darauf, dass o.g. Aktion am Freitag, dem 19.05.2017, ab 16.30 Uhr, durchgeführt werde (Treffpunkt: Anwesen Pfalzstraße 12).

Im Anschluss daran erinnert Ortsvorsteherin Seibert an die seitens des Ortsbeirates gewünschte, jahreszeitlich wechselnde Bepflanzung des sogenannten „Rondells“ (Grün­anlage in der Bahnhofstraße), was – gem. Vereinbarung mit UBZ – Aufgabe des Orts­beirates bzw. von Personen vor Ort wäre.

In diesem Zusammenhang verständigt man sich darauf, dass eine Bepflanzung im Sommer sowie im Herbst seitens des örtlichen Blumengeschäftes „Simones Blumenstube“ erfolgen sollte, wobei die entstehenden Kosten über das Vorortbudget finanziert werden.

Ortsvorsteherin Seibert wird sich im Vorfeld bezüglich deren Höhe erkundigen bzw. den Kostenrahmen mit der Inhaberin absprechen.

Sodann weist die Vorsitzende auf die beiden im Friedhofsbereich (in Höhe der Urnenstelen) befindlichen „Kübel“ hin, welche seitens der Hinterbliebenen ansprechend gestaltet wurden. Das Gesamtbild in diesem Bereich beurteile sie als durchaus ansprechend, weshalb sie hier die Durchführung von Verschönerungsmaßnahmen von Seiten des Ortsbeirates als nicht erforderlich erachte.

O.g. „Kübel“ seien keinesfalls zwecks Bepflanzung aufgestellt worden, sondern würden ausschließlich zum Ablegen der Grabbeigaben dienen.

Ortsvorsteherin Seibert erklärt, im Zusammenhang mit dem Einsatz von Flüchtlingen im Stadtteil Rimschweiler habe sie sich mit der Leiterin des Amtes für soziale Leistungen, Frau Heintz, in Verbindung gesetzt, wobei sie Verschönerungsarbeiten am Brückenge­länder (Bereich Vogesenstraße/Gaststätte „Zum Hasenheim“) vorgeschlagen habe.

Ansonsten wäre es zweckmäßig, wenn schwerpunktmäßig die örtlichen Vereine o.g. Per­sonenkreis beschäftigen könnten.

Ortsbeiratsmitglied Kube erklärt, die Bänke am sogenannten „Rondell“ (Grünanlage in der Bahnhofstraße) sollten abgeschliffen und sodann mit einem neuen Anstrich versehen werden.

Die Vorsitzende sagt zu, diese Arbeiten beim Amt für soziale Leistungen ebenfalls zu bean­tragen.


Ortsbeiratsmitglied Bastian ist der Auffassung, bei allen seitens der Flüchtlinge vor Ort durchzuführenden Arbeiten sollten Rimschweiler Einwohner zugegen sein, was er als wesentliche Voraussetzung für eine Integration ansehe.

Im Anschluss daran weist die Vorsitzende auf die seitens des Ortsbeirates gewünschte Sitz­garnitur (2 Bänke samt Tisch) hin, wofür im städtischen Doppelhaushalt 2017/2018 ein investiver Ansatz vorgesehen wäre.

Diese sollte zu gegebener Zeit seitens der Verwaltung beschafft werden.

Sodann spricht Ortsbeiratsmitglied Fuhrmann die rückwärtige, talseitige Bebauung zwischen Bahnhofstraße und Forstbergstraße an.

Diese Thematik wäre bereits im Rahmen der Sitzung des Ortsbeirates am 08.12.2015 rege diskutiert worden, wobei eine Prüfung seitens der Verwaltung dahingehend angeregt worden sei, ob in o.g. Bereich eine rückwärtige, talseitige Bebauung genehmigungsfähig wäre. Seitens der Verwaltung sei diese Frage damals verneint worden, wobei diesbezüglich kein Ermessensspielraum bestehe und politische Gremien in dieser Angelegenheit nicht zu betei­ligen seien.

In einer mittlerweile vorliegenden Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz sei die Gleichbehandlung aller Grundstückseigentümer in o.g. Bereich gefordert worden, wobei diese bereits größtenteils seitens der Verwaltung (Stadtbauamt) – bezüglich Anhörung – angeschrieben worden wären.

Dies stoße bei dem betroffenen Personenkreis auf großes Unverständnis.

Gemäß Rechtslage sei zumindest ein Teil der hier vorhandenen Bauwerke voraussichtlich illegal errichtet worden (Außenbereich). Im Außenbereich seien privilegierte Bauvorhaben zulässig, was – lt. Verwaltung (Stadtbauamt) – auf o.g. Bauwerke nicht zutreffe.

Trotzdem sei das Bauen im Außenbereich möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt seien. Lt. § 35 BauGB seien hier – außer den in Absatz 1 aufgeführten privilegierten Vorhaben – auch „sonstige Vorhaben“ (Abs. 2) möglich.

Es sollte eine einvernehmliche Lösung zwischen Verwaltung und Grundstückseigentümern angestrebt werden.

In diesem Zusammenhang fordere die SPD-Ortsbeiratsfraktion – namens der Bürger des Stadtteils Rimschweiler – die Verwaltung auf, alle Möglichkeiten zu überprüfen um diese Zielsetzung zu erreichen, wobei ggf. eine nachträgliche Genehmigung bereits errichteter Bauwerke zweckmäßig wäre und eine Einfriedung der betroffenen Grundstücke (mittels Zaun, Mauer etc.) ermöglicht werden solle.

Es müsse eine für alle Beteiligte akzeptable Gesamtlösung in o.g. Bereich gefunden werden.

Hieran schließt sich eine längere Aussprache an, in der Ortsbeiratsmitglied Bastian darauf hinweist, durch die bereits bestehende Bebauung bestehe keinerlei Nachteil für die gesamte Einwohnerschaft, weshalb er vorstehenden Antrag ausdrücklich befürworte.

Ratsmitglied Schneider erinnert an eine diesbezügliche Diskussion im Rahmen einer Sitzung des Stadtrates, wobei er ebenfalls die Möglichkeit angesprochen habe, zu einer für alle Beteiligte akzeptablen Gesamtlösung zu kommen.

Die wäre damals seitens der Verwaltung abgelehnt worden, da ansonsten die Stadt Zwei­brücken – lt. gesetzlicher Bestimmungen – gezwungen wäre, das gesamte Gebiet zu er­schließen.


Hierzu sollte die aktuelle, grundsätzliche Auffassung der Verwaltung in Erfahrung gebracht und ggf. geprüft werden, inwieweit hier eine Erschließung wirklich zwingend notwendig wäre.

Ortsvorsteherin Seibert spricht die in der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz geforderte Gleichbehandlung aller Grundstückseigentümer an, wobei weder von der Notwendigkeit einer Rückbauverfügung noch von einem Verzicht darauf die Rede wäre.

Sie sei deshalb der Auffassung, dass diesbezüglich Ermessensspielraum seitens der Ver­waltung bestehe.

In anderen Kommunen wäre in gleichartigen Fällen die Regelung getroffen worden, dass hinsichtlich bestehender Bauten Bestandsschutz bestehe und künftighin hier keinerlei Bauvorhaben mehr statthaft seien. Oftmals handele es sich vor Ort lediglich um kleinere Mauern bzw. Zäune zwecks Einfriedung von Privatgrundstücken, welche erhalten bleiben sollten.

Seitens der Anwesenden besteht Konsens, dass die Verwaltung den Antrag der SPD-Orts­beiratsfraktion prüfen und möglichst dementsprechend verfahren sollte.


Verteiler:

Amt 10 – 1 x

Amt 30 – 1 x

Amt 50 – 1 x

Amt 51 – 1 x

Amt 60 – 1 x

Amt 60/61 – 1 x

Amt 84 – 1 x