Ortsvorsteherin Seibert bemerkt, an einer diesbezüglichen Besprechung bei der Verwal­tung habe ihr Stellvertreter, Ortsbeiratsmitglied Fuhrmann, teilgenommen, weshalb sie ihm das Wort erteilt und um entsprechende Informationen über die Ergebnisse bittet.

Ortsbeiratsmitglied Fuhrmann berichtet, o.g. Besprechung zur Thematik „Wanderwegenetz in Zweibrücken“ habe am 01.06.2017 stattgefunden.

Für das ca. 200 km umfassende Wanderwegenetz würden noch Paten benötigt, deren Auf­gabe insbesondere darin bestehe, die Wanderwege zweimal jährlich zu begehen um dabei Mängel festzustellen (z. B. hinsichtlich Beschilderung, die Wege blockierender, umge­stürzter Bäume etc.) und die Verkehrssicherungspflicht wahrzunehmen, wobei kleinere Arbeiten selbst durchgeführt werden könnten.

Ortsbeiratsmitglied Fuhrmann informiert, im Gemarkungsbereich Rimschweiler seien ins­gesamt 3 Wanderwege ausgezeichnet. Es handele sich dabei um die Wanderwege Nr. 21 (Alleeweg/Wallerscheid), Nr. 22 (Birkhausen/Mittelbach) und Nr. 23 (Tiefental/Alsterhof).

Für diese Wege würden noch Paten gesucht.

Seitens der Verwaltung werde geprüft, ob ein Weg als Premiumwanderweg ausgezeichnet werden könnte, wozu er bestimmte Kriterien erfüllen müsste (z. B. abwechslungsreiche Wegeführung, wenig bzw. kein Asphalt, schöner Ausblick, Einkehrmöglichkeiten etc.).

Er gehe deshalb davon aus, dass keiner der o. g. Wege als Premiumwanderweg in Betracht komme.

Ortsbeiratsmitglied Fuhrmann gibt sodann eine Karte in Umlauf, auf der der jeweilige Verlauf o.g. Wanderwege eingezeichnet ist.

Nach einer sich hieran anschließenden, kürzeren Aussprache – bei der Ortsbeiratsmitglied Fuhrmann auf Detailfragen der Anwesenden antwortet – erklären sich die Ortsbeiratsmit­glieder Fuhrmann, Kube und Schantz bereit, die Funktion des Wanderwegepaten zu über­nehmen.

Die Vorsitzende erklärt, die Thematik hinsichtlich der evtl. Auszeichnung eines Weges als Premiumwanderweg sollte im Ortsbeirat erst nach Durchführung von Begehungen aller drei Rimschweiler Wanderwege behandelt werden.

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Amt 41 – 1 x