Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Fußgängerampelanlage sollte mit einer geschwindigkeitsabhängigen Steuerung (für beide Fahrtrichtungen) ausgestattet werden.


Ortsvorsteherin Seibert verliest zunächst die Stellungnahme von Herrn Schuhmacher (Stadtwerke) auf eine Anfrage von Ortsbeiratsmitglied Fuhrmann aus der letzten Sitzung des Ortsbeirates am 04.05.2017 bezüglich der geschwindigkeitsabhängigen Steuerung der Fußgängerampel.

Aus technischer Sicht sei dies möglich. Hierbei würden Induktionsschleifen zur Messung der Geschwindigkeit in mindestens 50 m Abstand zur Lichtsignalanlage eingebaut. Die Kosten würden sich auf ca. 6.400,00 € belaufen. Dies habe jedoch den Effekt, dass – nach­dem jemand diese Steuerung durchschaut habe – dieser dann noch schneller fahre, um diese Maßnahme auch wieder zu umgehen.

In Nordrhein-Westfalen gebe es einen Erlass vom Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung, in dem eine geschwindigkeitsabhängige Steuerung der Fußgängerampel verkehrsrechtlich nicht zulässig sei. Eine gleichartige Regelung bestehe wohl auch in Niedersachsen. Die Firma Siemens habe auch schon eine solche Steuerung wieder rück­gebaut.

Ortsbeiratsmitglied Schantz weist darauf hin, dass eine Ampelanlage im Stadteingangs­bereich Homburg derart geschaltet sei, dass nachdem eine Geschwindigkeitsübertretung registriert wurde, eine sofortige Umschaltung von „Grün“ auf „Rot“ erfolge, wodurch es den betreffenden Kraftfahrzeugführers nicht möglich sei, die Anlage noch während der Gelb-Phase zu passieren.

Ortsbeiratsmitglied Fuhrmann spricht den Hinweis von Frau Eitel (Ordnungsamt – Sachge­biet Straßenverkehrsangelegenheiten) auf den infolge anfahrender Kraftfahrzeuge (nach der Rot-Phase) zusätzlich entstehenden Verkehrslärm an, wobei er anregt, dass die ge­schwindigkeitsabhängige Schaltungsfunktion der Ampelanlage möglichst nur tagsüber aktiviert werden sollte und in den Nachtstunden – wie bislang – eine permanente Grün-Phase bestehe. Dadurch könnte zusätzlicher Verkehrslärm während der Nachtstunden ver­mieden werden.

Ortsvorsteherin Seibert berichtet weiter, hinsichtlich Übermittlung der seitens beider Ge­schwindigkeitsmessanlagen erfassten Daten an den Landesbetrieb Mobilität (LBM) habe Frau Eitel (Ordnungsamt – Sachgebiet Straßenverkehrsangelegenheiten) mitgeteilt, es sei davon auszugehen, dass sich der LBM erst nach Vorliegen von Datenauswertungen eines längeren Zeitraums (mindestens ca. 4-5 Monate) zu ggf. hier durchzuführenden Maßnah­men im Zusammenhang mit einer Verkehrsberuhigung bzw. zum Verzicht darauf äußern werde.

Zwecks Ermittlung der innerörtlich gefahrenen Geschwindigkeiten während eines längeren Zeitraums kommt man sodann   e i n s t i m m i g   überein, dass die mobile Geschwindig­keitsmessanlage des Ordnungsamtes während mehrerer Wochen hier aufgestellt werden sollte.

Sodann fasst der Ortsbeirat   e i n s t i m m i g   den folgenden


Abstimmungsergebnis:

Ja:

11

Nein:

0

Enthaltung:

0

An der Abstimmung nahmen 11 Mitglieder teil.

Verteiler:

Amt 32 – 1 x

Amt 60/61 – 1 x

Amt 81 – 1 x