Sitzung: 19.07.2017 Ortsbeirat Rimschweiler
Ortsvorsteherin Seibert informiert zunächst hinsichtlich des Sachstandes von Anfragen/ Anregungen aus der letzten Sitzung des Ortsbeirates am 04.05.2017.
Schilder Spielplatz
Ein neues, mit Piktogrammen zur Nutzung versehenes Spielplatzschild sei bereits aufgestellt worden. Allerdings habe sie vorgestern festgestellt, dass die mittlerweile unleserlich gewordene Nutzungsordnung derzeit noch vorhanden ist. Dieses Schild sollte demnächst entfernt werden.
Wertstoffcontainer
am Friedhof
Lt. Mitteilung des UBZ sei nach eingehender Prüfung des Sachverhaltes festgestellt worden, dass eine Umsetzung der Container aus mehreren Gründen nicht möglich sei.
Die Vorsitzende bittet den UBZ um Mitteilung der hierfür maßgeblichen Gründe, wozu der Ortsbeirat sein Einverständnis erklärt.
Blumenampeln
Die im Bereich der Ortsdurchfahrt vorhandenen Straßenlampen seien wiederum mit Blumenampeln ausgestattet worden, für deren Pflege sie den betreffenden Anwohnern dankt.
Bepflanzung
des „Rondells“ (Grünanlage in der Bahnhofstraße)
Gemäß Vereinbarung mit Frau Hartfelder (UBZ) sei hier eigentlich eine jahreszeitlich wechselnde Bepflanzung (in einem Teilbereich) vorgesehen gewesen, wobei die Finanzierung der Pflanzen über die Mittel des Vorortbudgets möglich wäre und die erforderlichen Pflanzarbeiten in Eigenleistung erledigt werden könnten.
Mittlerweile habe ihr Herr Dauber (UBZ) jedoch mitgeteilt, dass sich der Vorstand des UBZ, Herr Boßlet, gegen eine Neubepflanzung ausgesprochen habe.
Die hierfür maßgeblichen Gründe seien ihr nicht bekannt. Dem UBZ würden dadurch keinerlei Kosten entstehen und seitens dessen Mitarbeiter wären auch keine zusätzlichen Pflegearbeiten erforderlich, weshalb sie die Haltung des Herrn Boßlet nicht nachvollziehen könne.
Ortsbeiratsmitglied Kube ist der Auffassung, möglicherweise liege hier nur ein Missverständnis vor.
Ortsvorsteherin Seibert erklärt, sie werde sich diesbezüglich nochmals mit UBZ in Verbindung setzen.
Im Anschluss an diese Informationen spricht die Vorsitzende die Durchführung von Mäharbeiten im Bereich des Wiesengrundstücks gegenüber Gelände des örtlichen Obst- und Gartenbauvereins an, wobei sie darauf hinweist, dass solche Arbeiten hier lediglich einmal, maximal zweimal im Jahr erfolgen würden.
Mit Herrn Dauber (UBZ) habe sie bereits vereinbart, dass die Wiese vor den Feierlichkeiten im Zusammenhang mit dem Jubiläum des Obst- und Gartenbauvereins (05.08.2017) gemäht werde.
Im Anschluss daran spricht die Vorsitzende die rückwärtige, talseitige Bebauung zwischen Bahnhofstraße und Forstbergstraße an, wobei sie – wie seitens des Ortsbeirates der letzten Sitzung am 04.05.2017 gewünscht – den Leiter des Stadtbauamtes, Herrn Michels, um eine Stellungnahme gebeten habe.
Herr Michels habe nochmals betont, dass diesbezüglich kein Ermessensspielraum bestehe und in dieser Angelegenheit keinerlei Zuständigkeit politischer Gremien bestehe, weshalb diese auch nicht zu beteiligen seien.
Er habe seine Bereitschaft signalisiert, möglichst einvernehmliche Lösungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern zu erreichen, was allerdings nicht für Bebauungen im rückwärtigen Bereich der Gaststätte „Zur Post“ gelte, da diesbezüglich ein Gerichtsverfahren anhängig sei.
Sodann verliest Ortsvorsteherin Seibert die schriftliche Stellungnahme von Herrn Michels zu o. g. Thematik, welche der Niederschrift über diesen Tagesordnungspunkt als Anlage beigefügt ist.
Nach diesen Informationen weist Ortsbeiratsmitglied Fess darauf hin, das Schild „Friedhofsordnung“ sei erneuert worden.
Ortsbeiratsmitglied Fuhrmann bemerkt, nachdem in den Randbereichen des Radweges während der Frühlingsmonate ein zunehmender Bewuchs feststellbar gewesen wäre, sei dieser in der ersten Junihälfte entfernt worden, so dass der Radweg wieder in seiner gesamten Breite genutzt werden könnte.
Ortsbeiratsmitglied Fuhrmann weist sodann auf Gefahrenstellen am Spielplatz hin. Zwar sei hier eine Hecke angepflanzt worden, um Kinder daran zu hindern, auf den Radweg zu gelangen – jedoch wäre diese an zwei bis drei Stellen nicht sehr dicht gewachsen, so dass sie o.g. Schutzfunktion nicht vollständig erfülle, da spielende Kinder diese Bereiche problemlos passieren könnten.
Deshalb sollten geeignete Maßnahmen dahingehend erfolgen, die Hecke auch in den kritischen Bereichen vollständig zuwachsen zu lassen.
In der Zwischenzeit sollte die Schutzfunktion der Hecke in o. g. Bereichen durch provisorische Sicherungen ersetzt werden.
Ortsvorsteherin Seibert erklärt, in den Zufahrtbereichen zum Radweg sollten hier vorhandene Hecken auch in den Sommermonaten mehrmals derart zurückgeschnitten werden, dass die Einsehbarkeit auf den Radweg stets gewährleistet ist.
Ortsbeiratsmitglied Fuhrmann regt an, den Zufahrtsbereich zum Radweg vor dem Feuerwehrgebäude mit einer Haltelinie zu versehen, was hier aus Gründen der Verkehrssicherheit sinnvoll wäre.
Sodann weist Ortsbeiratsmitglied Kube darauf hin, das Gelände in unmittelbarer Nähe zum örtlichen Feuerwehrgebäude befinde sich in einem sehr ungepflegten, unansehnlichen Zustand, weshalb dieser Bereich durch entsprechende Pflegearbeiten optisch aufgewertet werden sollte.
Außerdem sollte auf dem ehemaligen „Grundstück Barsch“ (Bereich Feuerwehrgebäude) noch ein weiterer Parkplatz geschaffen werden, was mittels Aushubmaterial vom Fußballplatz (im Zusammenhang mit der beabsichtigten Umwandlung in einen Rasenplatz) möglich wäre.
Dadurch könnte auch der hier bestehenden Unkrautproblematik begegnet werden.
Ortsbeiratsmitglied Fuhrmann ist der Auffassung, in o.g. Bereich seien bereits Parkplätze in ausreichender Anzahl vorhanden.
Ortsbeiratsmitglied Kube regt an, der
Feuerwehrparkplatz sollte mittels Aufbringung einer Teerdecke befestigt werden,
da er derzeit unansehnlich wäre und außerdem – wegen Bodenunebenheiten –
Verletzungsgefahr bestehe.
Ortsbeiratsmitglied Seibert erklärt, das gesamte
Gelände im Umfeld des Feuerwehrgebäudes sollte optisch aufgewertet werden,
wobei die Möglichkeit der Schaffung von Grünanlagen zu prüfen wäre.
Im Vorfeld müssten zunächst die Eigentumsverhältnisse
in o.g. Bereich in Erfahrung gebracht werden.
Verteiler:
Amt 20 – 1 x
Amt 32 – 2 x
Amt 60 – 1 x
Amt 60/61 – 1 x
Amt 60/65 – 1 x
Amt 84 – 3 x