Beschluss:

Der seitens Ortsvorsteher Hüther vorgelegte Antragsentwurf (siehe Anlage) wird – ohne textliche Änderungen – befürwortet.

An der Abstimmung nahmen 10 Ortsbeiratsmitglieder sowie der Vorsitzende teil.

Abstimmungsergebnis:

Ja:                 11

Nein:               0

Enthaltung:     0

Verteiler:

Amt 60/61 – 1 x

Amt 60/66 – 1 x

Amt 81 – 1 x

Amt 84 – 1 x


 

Ortsvorsteher Hüther weist auf zwei ältere Planungsvarianten (Entwürfe) hin, welche im Sitzungssaal ausgehängt seien.

Außerdem habe er einen Antragsentwurf erstellt, welcher zusammen mit der Einladung zur heutigen Sitzung versandt worden wäre.

Anmerkung: Sowohl die beiden o.g. Planungsentwürfe als auch der Antragsentwurf sind der Niederschrift über diesen Tagesordnungspunkt als Anlagen beigefügt.

Sodann informiert der Vorsitzende, im Rahmen der Sitzung des Bau- und Umweltaus­schusses am 28.11.2017 werde die Thematik der Erstellung eines Flächenentwicklungs­konzeptes behandelt, wozu u.a. auch der Ortsbeirat Oberauerbach eingeladen worden sei.

Im Hinblick auf den Stadtteil Oberauerbach sei hierin das potentielle Baugebiet OA 19 „Nördlich der Gerhart-Hauptmann-Straße“ enthalten.

Da derzeit unklar wäre, ob dieses Gebiet als Bauland erschlossen werde bzw. in welchem Zeitrahmen dies erfolge, sei er der Auffassung, dass auch das Baugebiet OA 09 „Südöst­lich der Battweilerstraße“ weiter betrieben werden sollte.

Ortsbeiratsmitglied Stephan erkundigt sich, weshalb das ebenfalls im Innenbereich liegende Baugebiet OA 09 „Südöstlich der Battweilerstraße“ nicht im Flächenentwick­lungskonzept enthalten sei.

Der Vorsitzende antwortet, seitens der Verwaltung (Stadtbauamt) seien im gesamten Stadt­gebiet zunächst lediglich fünf Gebiete ermittelt worden, welche in der morgigen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vorgestellt würden.

Ortsbeiratsmitglied Schmidt stellt fest, da sich das Baugebiet OA 09 „Südöstlich der Batt­weilerstraße“ in einem bereits erschlossenen Ortsbereich befinde, seien hier zusätzliche Ver- und Entsorgungsleitungen nur in geringem Umfang erforderlich.

Ortsvorsteher Hüther bemerkt, hinsichtlich der ausgehängten Planungsvariante, welche insgesamt lediglich 6 Bauplätze umfasse, könne auf zusätzliche Ver- und Entsorgungslei­tungen praktisch verzichtet werden.

Allerdings habe er wegen der topographischen Gegebenheiten Bedenken.

Außerdem müsse oberhalb dieses Gebietes die Ableitung von Oberflächenwässern ge­regelt werden. In diesem Zusammenhang erachte er eine Anpassung an die Bebauungsgrenze der Straße „Am Schützenhaus“ (Planungsvariante mit insgesamt 10 Bauplätzen) als zweck­mäßiger, wobei diese Variante Erschließungsarbeiten samt Verlegung von Ver- und Ent­sorgungsleitungen erfordere.

Sodann verliest Ortsvorsteher Hüther vorstehend genannten Antragsentwurf und erläutert diesen.


Im Anschluss daran fasst der Ortsbeirat   e i n s t i m m i g   den folgenden