Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

A.)       Der Aufstellungsbeschluss für die Erstellung der Ergänzungssatzung NA 43 „Oberhalb der Thüringenstraße“ vom 09.02.2010 wird aufgehoben. Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung ist dem beiliegenden Lageplan (Anlage 1) zu entnehmen.

B.)       Die Aufstellung des Bebauungsplanes NA 43  „Thüringen-, Pommernstraße“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem beiliegenden Lageplan (Anlage 2) zu entnehmen.


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

Herr Ehrmann erläutert, dass zu dem Bebauungsplanverfahren die internen Abstimmungen (UBZ, Naturschutz, Oberflächenentwässerung) bereits erfolgt seien. Auch der Haupteigentümer gab positive Rückmeldung, sodass mit einem Zeithorizont für den Beginn der Baumaßnahmen von etwa einem Jahr zu rechnen sei.

Vom beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB sei abgeraten worden.

Der Stadtrat fasst     e i n s t i m m i g    folgenden


Abstimmungsergebnis:

Ja:

33

Nein:

0

Enthaltung:

0

An der Abstimmung nahmen 33 Mitglieder teil.

Das Ratsmitglied Gries verlässt wegen Sonderinteresse den Sitzungsraum.

Das Ratsmitglied Streuber befand sich während der Abstimmung nicht im Sitzungsraum.

Verteiler:

Amt 60