Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Jugendhilfeausschuss fasst  e i n s t i m m i g  folgenden

 

Beschluss:

Die Richtlinien für die Förderung der freien Jugendhilfe nach § 74 SGB VIII aus Mitteln des Jugendpflegeetats der Stadt Zweibrücken werden entsprechend der Anlage beschlossen und treten zum 01.07.2018 in Kraft. Die bisherigen Richtlinien treten zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft.


Zu diesem Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses eine Drucksache vor.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

16

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 16 Mitglieder teil.