Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Aufstellung eines Lärmaktionsplans nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) wird beschlossen.
  2. Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf des Lärmaktionsplanes wird gebilligt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 47 d Abs. 3 BImSchG durchzuführen.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/1225/2018.

 

Er informiert, dass es sich hierbei um eine Umsetzung der Europäischen Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) handele. Demzufolge habe die Stadt Zweibrücken einen Lärmaktionsplan aufzustellen, sofern sich aus der Lärmkartierung Lärmprobleme ergeben würden. Er bittet Herrn Ehrmann (Abteilungsleiter Stadtplanung) um weitere Erläuterungen.

 

(Die gezeigte Isophonenkarte Straßenverkehrslärm ist im Ratsinformationssystem hinterlegt).

 

Herr Ehrmann berichtet, dass die 1. Stufe der Lärmaktionsplanung, auch unter Beteiligung der Öffentlichkeit, im November 2011 beschlossen worden sei (1. Stufe = Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 6 Mio. Kraftfahrzeugen / Jahr). Für die 2. Stufe sei ein Verkehrsaufkommen von ca. 3 Mio. Fahrzeugen / Jahr zu berücksichtigen. Zudem habe die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland angestrengt, da lediglich ein geringer Anteil der zuständigen Kommunen einen Lärmaktionsplan der Stufe 2 aufgestellt und an die EU gemeldet habe. Die zuständige Sachbearbeiterin für Verkehrsplanung habe den vorliegenden Entwurf des Lärmaktionsplanes 2018 (gem. § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz) erarbeitet.

 

Herr Ehrmann erläutert im Anschluss die entsprechenden Lärmkartierung an der digital gezeigten Isophonenkarte Straßenverkehrslärm.

 

Im Anschluss bittet der Vorsitzende um Wortmeldungen.

 

Ausschussmitglied Danner möchte wissen, welche Konsequenzen es hätte, wenn im vorgesehenen Beteiligungsverfahren festgestellt werden würde, dass an manchen Stellen die Lärmbelästigung überdurchschnittlich hoch sei. Sie betont zudem die Gesundheitsgefährdung der Menschen durch Lärm insbesondere auch durch die Zunahme des Straßenverkehrs.

 

Herr Ehrmann antwortet, dass in der 1. Stufe der Lärmaktionsplanung, u.a. auch durch Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit verschiedene Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt und abgeleitet wurden. Diese Maßnahmen könnten jedoch, wie Herrn Ehrmann ausdrücklich unterstreicht, von den Bürgerinnen und Bürgern nicht eingeklagt werden. Folgende Maßnahmen zur Lärmminderung seien, wie in der Beschlussvorlage dargelegt, umgesetzt bzw. sollen umgesetzt werden. Diese seien u.a.:  Ausweitung von Tempo 30-Zonen (wurde schon umgesetzt), Rücknahme des Schwerlastverkehrs aus der Homburger Straße (vollzogener Brückenneubau Werkszufahrt Firma John-Deere), Umlenkungsmaßnahmen Schwerlastverkehr, durchgeführte Straßenraumgestaltung Alte Ixheimer Straße / Landauer Straße (Umbau des ursprüngl. zweistreifig befahrenen Einbahnstraße zugunsten des ruhenden und nicht motorisierten Verkehrs: Radwegestreifen), Erneuerung von Lichtsignalanlagen, Bau von Kreisverkehrsanlagen (Reduzierung von Rückstaus), begonnener Neubau des Überfliegers zur Autobahn (Entlastung Kreisverkehrsanlage), Förderung Fußgängerverkehr, Förderung des ÖPNV (= öffentlicher Personennahverkehr), Lärmschutzmaßnahme A8, Fahrbahnoberflächenerneuerungen, Förderung des Radverkehrs (Entwicklung Radwegekonzept u.a. im Rahmen des Stadt-Umland-Konzeptes, Ausbau von Radwegeverbindungen).

 

 

Der Vorsitzende bittet um Wortmeldungen.

 

Ausschussmitglied Schneider regt eine Anfrage beim LBM (Landesbetrieb Mobilität) durch die Stadt Zweibrücken an. In dieser soll um eine Prüfung zur Verwirklichung eines kombinierten Fahrrad- und Fußweges im Bereich der Brücke in der Landauer Straße (rechte Seite, stadtauswärts, Richtung Bundeswehrkaserne) gebeten werden. Damit hätte man eine optimale Anbindung des Rosenweges und könne direkt den potentiellen Bahnhaltepunkt erreichen. Dies würde Wege verkürzen und man müsse zudem die Landauer Straße nicht mehr als Fahrradfahrer oder Fußgänger kreuzen. Zudem schlägt er vor, den Rosenweg (entlang des Schwarzbaches) zu asphaltieren. Dies würde u.a. den Bürgerinnen und Bürgern die Rollatoren, Inliner o.ä. nutzen zugutekommen.

 

Ausschussmitglied Dr. Pohlmann weist darauf hin, dass er die aufgezählten Lärmschutzmaßnahmen nützlich erachtet. Man hätte jedoch, nach seiner Auffassung, diese Maßnahmen sowieso umgesetzt. Es seien eher „Mitnahmeeffekte“ die aufgetreten seien. Wenn ein Lärmaktionsplan aufgestellt werde, soll dies eine „in sich geschlossene“ Planung sein. Er regt an, künftig das Thema „Lärmschutz“ zielgerichteter zu gestalten. Man befände sich jedoch auf einem guten Weg.

 

Ausschussmitglied Streuber ist überzeugt, dass seit der Deponieerweiterung (Erweiterung der Deponie Rechenbachtal in Mörsbach) und durch die Konditionierungsanlage auf der Deponie  der LKW-Verkehr deutlich auf der Durchfahrtsstraße Mörsbach (L465) zugenommen habe. Sie bittet zu prüfen, ob man hierzu auf die Lastwagenfahrer einzuwirken könne, damit diese eine andere Route nehmen um auf die Deponie zu gelangen. Auch regt sie an, eine Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich des Kindergartens einzurichten.

 

Der Vorsitzende sagt zu, die Anregung hinsichtlich der Zufahrtsroute an den UBZ (Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken) weiterzugeben. Er weist aber darauf hin, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung hinsichtlich der L465, nach Auskunft des LBM, rechtlich nicht möglich sei. Es werde jedoch als Anregung aufgenommen. Er befürchtet aber, dass es hier wenig rechtlichen Spielraum gäbe.

 

Ausschussmitglied Schönborn bemerkt, dass die Stadt Zweibrücken noch „autoaffin“ plane. Hierbei erinnert er an die Straßenplanung hinsichtlich des Ausbaus der Römerstraße. Hier sei kein Fahrradweg ausgewiesen und verwirklicht worden. Die Förderung des Fahrradverkehrs solle bei den künftigen Straßenplanungen berücksichtigt werden.

 

Ausschussmitglied Nunold bittet zu prüfen, wie viel Lärmunterschied zwischen einer lärmgedämpfte und einer „normalen“ Teer- bzw. Fahrbahndecke liege. Diesen s.g. Flüsterasphalt könne man bei Straßensanierung von Hauptverkehrsstraßen künftig einbauen.

 

Ausschussmitglied Dettweiler weist darauf hin, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung der Landesstraßen auf 30 km/h beim Bundesland Saarland zulässig sei. Auch weist er auf den Schwerlastverkehr der Ortsgemeinde Mittelbach/Hengstbach hin.

 

Ausschussmitglied weist auf die jahrelange Wartezeit hinsichtlich der Schallschutzwand A 8 hin. Sie weist außerdem auf die Idee des verstorbenen Oberbürgermeisters Kurt Pirmann hin, hinsichtlich einer Radtour des Bau- und Umweltausschusses um Abschnitte des Radwegenetzes in Augenschein zu nehmen.

 

Der Vorsitzende antwortet, dass die Umsetzung der Fahrradtour verwirklicht werden soll. Ob dies jedoch aufgrund der Jahreszeit dieses Jahr geschehe, sei fraglich.

 

Ausschussmitglied Schönborn möchte wissen, ob die Vororte in diesem Konzept mit berücksichtigt werden.

 

Herr Ehrmann antwortet, dass man momentan die Vorgaben der EU-Richtlinien erfülle. Demnach sie die Grundlage die Höhe der Lärm-Immissionen der Straßen. Eine weitergehende Untergliederung läge bei der jeweiligen Kommune. Dies sei auch eine Frage der Finanzierung.

 

Ausschussmitglied Danner weist ausdrücklich auf die hohen Geräuschimmissionen bei manchen Motorrädern hin. Diesbezüglich solle man künftig stärker überprüfen.

 

Ausschussmitglied Schneider sieht eine Chance zur Vermeidung von Verkehr und für Verkürzung von Wegen in einem möglichen Überweg (Bereich Ehrgartenweg, Am Marienstein usw.) zum angedachten Bahnhaltepunkt Rosengarten. Dies würde auch, nach seiner Meinung, eine erhöhte Besucherfrequenz für die Fasanerie u.a. herbeiführen, und attraktiver für den Radfahrerverkehr sein. Die Pläne für einen Bahnhaltepunkt Rosengarten seien baureif. Dort seien u.a. auch Fahrradstellplätze- und Abstellboxen geplant. Man könne dort auch eine E-Bike-Aufladestation verwirklichen. Dies wäre eine Verbesserung für Fahrradfahrer, Wanderer und für das gesamte Wohngebiet allgemein.

 

Ausschussmitglied Schönborn findet, dass dies ein erster und guter Schritt sei. Man müsse sich als Rat auch selber daran halten. Diesem Lärmaktionsplan müsse zugestimmt aber auch weitergeführt werden.

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt  e i n s t i m m i g  folgenden 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

14

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 14 Mitglieder teil.

 

 

Verteiler:

1 x Amt 60/61

1 x Amt 60/66

1 x UBZ

1 x Amt 32