Ortsvorsteher Hüther berichtet, im Verfahren zur Entwicklung des o.g. Baugebietes seien Fortschritte zu verzeichnen. Zwecks frühzeitiger Information der Ortsbeiratsmitglieder bezüglich Sachstand der Entwicklung sowie Planvorstellung werde eine Vertreterin der Firma WVE GmbH/Kaiserslautern unter diesem Tagesordnungspunkt berichten.

Oben genannte Firma habe mit der Stadt Zweibrücken einen Vertrag zur Erschließung des Gebietes abgeschlossen, welcher auch die Erstellung des Bebauungsplanes beinhalte.

In diesem Zusammenhang begrüßt er die Vertreterin des o.g. Erschließungsträgers, Frau Kristin Söhn und erteilt ihr das Wort, wobei er auf eine Tischvorlage verweist, welche sodann an alle Ortsbeiratsmitglieder verteilt wird. Die Tischvorlage (Auszug aus dem Be­bauungsplan – aktueller Stand) ist der Niederschrift über diesen Tagesordnungspunkt als Anlage beigefügt.

Frau Söhn (Bau- und Umweltplanerin bei der Firma WVE GmbH) stellt zunächst sich selbst sowie die mit der Erschließung des o.g. Baugebietes beauftragte Firma WVE GmbH (Wasser-Versorgung-Energie) vor.

Sodann berichtet sie, das o.g. Gebiet wäre eigentlich durch den bestehenden Bebauungs­plan „Heckfelder“ überplant, welcher bereits seit dem Jahr 1979 rechtskräftig wäre. Aller­dings würden alle darin enthaltenen Festsetzungen (z.B. Baulinien, teilweise einge­schossige Bebauung, Dachneigung etc.) nicht mehr den heutigen Standards bzw. den Anforderungen der Bauherren genügen.

Es bestehe die Intention den Bauherren einen möglichst individuellen Gestaltungsspielraum zu ermöglichen, was die Neuaufstellung des Bebauungsplans unter der Bezeichnung OA 19 „Nördlich der Gerhart-Hauptmann-Straße“ erforderlich mache.

Im Anschluss daran informiert Frau Söhn, die Haupterschließung außerhalb des künftigen Baugebietes erfolge über die Gottfried-Benn-Straße mittels einer ins Plangebiet hinein­führenden Stichstraße.

An deren Ende sei eine Wendeanlage (Größe: 16 m x 16 m) sowie drei öffentliche Stell­plätze vorgesehen, was insbesondere zwecks Gewährleistung der Wendemöglichkeit für Müll- und Rettungsfahrzeuge erfolgt wäre.

Drei Bauplätze würden über die Georg-Büchner-Straße erschlossen.

Die Fußwegverbindung aus dem Bebauungsplangebiet zur Georg-Büchner-Straße würde erhalten bleiben, was die Stadt Zweibrücken gefordert habe.

Hinsichtlich Entsorgung informiert Frau Söhn, im Baugebiet selbst sei ein Trennsystem geplant – d.h. es würden zwei getrennte Kanäle für Schmutz- und Regenwässer gebaut, was aufgrund gesetzlicher Vorgaben erforderlich wäre.

Darüber hinaus werde ein zweiter Regenwasserkanal im rückwärtigen Bereich entstehen, was aus den topographischen Gegebenheiten resultiere.

Im Zusammenhang mit den Festsetzungen des Bebauungsplans berichtet Frau Söhn, die max. zulässige Gebäudehöhe werde entweder 11 m betragen (Traufhöhe: 7,5 m), was im Bereich des relativ ebenen Plateaus vorgesehen sei, oder eine max. Gebäudehöhe von 7,5 m (Traufhöhe: 4,5 m), was im Bereich des abfallenden Geländes festgesetzt wäre.

Dies bedeute, dass im vorderen Bereich eine eingeschossige Bebauung vorgeschrieben sei, während im rückwärtigen Bereich eine zweigeschossige Bebauung durchaus möglich wäre.

Es seien weder Dachformen und Dachneigungen noch Dachfarben eingeschränkt worden.

Es werde ein gesetzliches Umlegungsverfahren durchgeführt, welches eine Dauer von ca. einem Jahr haben werde, falls sich keine Widersprüche ergeben sollten.

Ab Unanfechtbarkeit der Umlegung (voraussichtlich April/Mai 2020) werde ein Leistungs­verzeichnis erstellt sowie Baufirmen angeschrieben, welche sodann die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen durchführen würden. Dies wäre in den Sommermonaten des Jahres 2020 vorgesehen, so dass bereits zum Jahresende 2020 private Bautätigkeiten in Angriff genommen werden könnten (einen günstigen Verfahrensverlauf vorausgesetzt).

Im Rahmen einer sich hieran anschließenden, längeren Aussprache beantwortet Frau Söhn Detailfragen der Ortsbeiratsmitglieder.

Dabei informiert sie insbesondere über folgende Themen:

Bauplätze, Grundstücksgröße

Insgesamt seien 14 Bauplätze vorgesehen, wobei deren durchschnittliche Grundstücks­größe 650 m² betragen werde.

Die Erschließungskosten pro Quadratmeter würden sich voraussichtlich in einer Größen­ordnung von ca. 90,00 € bis 100,00 € bewegen. Deren endgültige Höhe stehe erst nach Abschluss der Verhandlungen mit den Baufirmen fest.

Rückhaltung der Oberflächenwässer

Das Bebauungsplangebiet befinde sich bereits in der wasserrechtlichen Erlaubnis der Schwarzwaldstraße, weshalb kein wasserrechtlicher Ausgleich mehr im Gebiet selbst erbracht werden müsse.

Dies bedeute, dass kein Regenrückhaltebecken gebaut werden müsse.

Die Flächenversiegelung im künftigen Baugebiet soll – mittels Festsetzung der Grund­flächenzahl von 0,3 (d.h. 30 % dürfen versiegelt werden) – möglichst gering gehalten werden (für allgemeine Wohngebiete sei ansonsten eine Versiegelung von 40 % üblich).

Erhalt der vorhandenen Treppe als Fußweg zum künftigen Neubaugebiet

Die Treppe müsste ggf. neu hergestellt werden, was technisch noch zu prüfen sei.

Im Hinblick auf wirtschaftliche Aspekte (insbesondere o.g. Erschließungskosten) müsse ggf. eruiert werden, ob eine Umsetzung dieser Anregung sinnvoll ist.

Entsorgung über bestehendes Kanalsystem

Diese sei unproblematisch, wobei ein Anschluss an den Kanal in der Flurstraße möglich ist.

Sodann dankt der Vorsitzende Frau Söhn für die ausführlichen Informationen, wobei er seiner Hoffnung Ausdruck gibt, dass der Ortsbeirat auch im Verlauf des Bebauungsplan­verfahrens weiterhin Informationen zum aktuellen Sachstand erhalten werde.

Hieran schließt sich eine kürzere Aussprache an, wobei Ortsvorsteher Hüther informiert, die Werte nicht erschlossener Grundstücke würden seitens des Katasteramtes festgestellt.

Verteiler:

Amt 60 – 1 x

Amt 60/61 – 1 x

Amt 60/66 – 1 x

Amt 81 – 1 x

Amt 84 – 1 x