Ortsvorsteher Hüther verteilt zunächst eine Tischvorlage an alle Ortsbeiratsmitglieder, welche der Niederschrift über diesen Tagesordnungspunkt als Anlage beigefügt ist.

Sodann informiert der Vorsitzende, mittlerweile wären bereits erste Arbeiten (Rodung sowie Rückbau der Gebäudereste) durchgeführt worden.

Die Vorstellungen des Investors bezüglich der möglichen Bebauung/Nutzung des Geländes seien der Tischvorlage (Planskizzen) zu entnehmen, wobei es sich um keine konkrete Planung, sondern lediglich um einen Vorschlag handele.

Für die an der Battweilerstraße angedachten Gebäude würden keine Erschließungskosten anfallen, da das Gelände bereits erschlossen wäre. Deshalb sei auch die Ver- sowie Ent­sorgung der Grundstücke (größtenteils über die Anlagen in der Battweilerstraße) unpro­blematisch realisierbar.

Im Anschluss daran erläutert Ortsvorsteher Hüther o.g. Planskizzen, wobei er darauf hin­weist, dass die beiden ersten angedachten Gebäude von der Straße „Am Schützenhaus“ aus erschlossen würden, weshalb eine kleine Stichstraße (Zufahrt) beabsichtigt wäre, wobei das rechts gelegene Grundstück voraussichtlich an die Erschließungsanlagen (d.h. Kanal etc.) in der Straße „Am Schützenhaus“ angeschlossen werde.

Die Ableitung der außerhalb des künftigen Baugebietes anfallenden Oberflächenwässer falle in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Zweibrücken.

Der Vorsitzende berichtet weiter, günstige Bedingungen vorausgesetzt, könnten die ersten Bautätigkeiten bereits in den Sommermonaten des laufenden Jahres in Angriff genommen werden.

Allerdings hätte er keine Kenntnis hinsichtlich Bauinteressenten. Dies sei Angelegenheit des privaten Investors, welcher auch Eigentümer der Grundstücke wäre.

Es handele sich dabei um die IP Baubetreuungs-Bauträger-Immobilien GmbH, welche auch die Errichtung der Gebäude durchführen könnte (falls vom jeweiligen Bauherren gewünscht).

Sodann bemerkt Ortsvorsteher Hüther, er gehe davon aus, dass hier zweistöckige Gebäude (mit relativ flachem Satteldach) entstehen würden (Traufhöhe: 10,20 m).

Die Tiefe der Grundstücke werde bis ca. 40 m betragen, was eine Grundstücksfläche von ca. 600 m² bis 700 m² ergebe.

Verteiler:

Amt 60 – 1 x

Amt 60/61 – 1 x

Amt 60/66 – 1 x

Amt 81 – 1 x

Amt 84 – 1 x