Sitzung: 14.05.2019 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange werden, wie in dieser Vorlage ausgeführt, behandelt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
12 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
An der Abstimmung nahmen 12 Mitglieder teil.
2.
Stellungnahmen
aus der Öffentlichkeitsbeteiligung liegen nicht vor. Dies wird zur Kenntnis
genommen.
Der
Bau- und Umweltausschuss nimmt dies zur Kenntnis.
3.
Der
von der Verwaltung vorgelegte Lärmaktionsplan sowie die zugehörige Kurzfassung
des Lärmaktionsplanes zur Weiterleitung an die Europäische Kommission werden beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
12 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
An der Abstimmung nahmen 12 Mitglieder teil.
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage 60/1437/2019.
Der Vorsitzende bittet um Wortmeldungen.
Ausschussmitglied Dr. Pohlmann begrüßt die Lärmaktionsplanung. Er findet, dass man auch die Möglichkeit schaffen müsse den öffentlichen Personennahverkehr sowie die Fußgängerverkehre zu entwickeln. Auch müssten Radwege so angelegt werden, dass diese auch genutzt werden.
Ausschussmitglied Schönborn weist darauf hin, dass bei künftigen Straßenplanungen Radwege mit geplant werden sollen.
Der Vorsitzende liest jede einzelne Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vor sowie die Stellungnahme der Verwaltung vor: (Von Seiten der Bevölkerung wurden keine Stellungnahmen abgegeben.)
Nr. |
Name des Trägers öffentlicher Belange
/ |
Stellungnahme der Verwaltung |
1 |
Stadtverwaltung Zweibrücken/Stadtbauamt/ Wir […] verweisen auf unsere Stellungnahme vom
20.11.2018. Im Rahmen der vorgesehenen
Einzelmaßnahmen müssen die wasser-, abfall- und bodenschutzrechtlichen Belange
geprüft werden. |
Die Stellungnahme wurde berücksichtigt. Der Hinweis
wird zur Kenntnis genommen und bei möglichen Maßnahmen im Rahmen der
Lärmaktionsplanung berücksichtigt. |
2 |
Stadtverwaltung Zweibrücken Stellungnahme vom 12.04.2019 Die untere Straßenverkehrsbehörde
befürwortet den Lärmaktionsplan. Weiterhin hätte ich noch zur Ergänzung: LSA
L 465 (nicht 469) Fruchtmarktstr. / Kaiserstr. bereits 2015 erneuert wurde
und im gleichen Jahr wurde auch die LSA L 469 Hofenfelsstr./Zeil-bäumerstr.
erneuert und durch eine zweite Fußgängerfurt ergänzt (S. 14). Bau des Überfliegers B 424/L 465 zur A8 (2018/2019)
als Entlastung des KVP-Zw-Mitte, Eröffnung voraussichtlich Mai 2019? (S. 15) Zukünftig/aktuell:
Bau des KVP-Ixheim ab 04/2019 voraussichtlich 1½ Jahre auch mit verbesserter
Radwegeführung und Verbindung L 465 Mittelbacher Str. Querungsinsel. (S 16) |
Hinweise werden in Kap. 3.1 ergänzt. Hinweis wird in Kap. 3.2 ergänzt. |
3 |
Industrie- und Handelskammer für die Pfalz Die IHK Pfalz wurde bereits im früheren
Verfahren beteiligt und wir haben unsere Hinweise hierzu gegeben, die im
aktuellen Planentwurf bei den bestehenden und künftig geplanten Maßnahmen
berücksichtigt wurden. Sehen Sie hierzu in der Anlage die beigefügte
Stellungnahme vom 2. Mai 2010 sowie das entsprechende Positionspapier der
IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland Pfalz, das nach wie vor Gültigkeit besitzt.
Bei den aktuell geplanten Maßnahmen sehen
wir zurzeit keine Widersprüche zu unseren Positionen. Grundsätzlich weisen wir darauf hin, dass zu
treffende Lärmschutzmaßnahmen sowie die Ausweisung von der sog. "Ruhigen
Gebieten" nicht zur Einschränkung der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur
und des Betriebes von Industrie und Gewerbes führen dürfen. Dabei muss auch
berücksichtigt werden, dass bestehende Betriebe, Gewerbeflächen und
Infrastruktur auch in Zukunft weiterentwickelt werden müssen und prosperieren
dürfen und müssen. |
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Nach derzeitigem
Kenntnisstand nicht mit Einschränkungen für die ansässigen Betriebe durch
mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung zu rechnen. |
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Nachrichtlich:
Stellungnahme von 2010 In der Stellungnahme zur Stufe 1 der
Lärmaktionsplanung wurde eine frühzeitige Einbindung von IHK und betroffenen
Unternehmen und eine nachhaltige und wirtschaftsfreundliche Ausgestaltung von
Maßnahmen zur Reduzierung des Umgebungslärms gefordert. Maßnahmen, die Unternehmen unmittelbar oder
mittelbar bei ihrer wirtschaftlichen Betätigung bzw. Entwicklung erheblich
behindern, werden abgelehnt. |
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Berücksichtigung der im Positionspapier
der IHK („Lärmminderung mit Augenmaß“) formulierten Positionen zu 12
Kernthemen: · Auf verhältnismäßige Maßnahmen setzen · Planungen nicht konterkarieren · Überregionale Planung ermöglichen · Betriebsfähigkeit von Unternehmen erhalten · Erhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur
ermöglichen · Verkehrsinfrastruktur nicht einschränken · Verkehrsflüsse verstetigen · Örtliche Gegebenheiten beachten · Wirkungs- und Kostenabschätzungen der Maßnahmen
ausweisen · Einheitliche Lärmindizes anstreben · Qualifizierte Stellungnahmen ermöglichen Planungshilfe
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4 |
Landesbetrieb Mobilität
Rheinland-Pfalz Zu 3.2 ,,Geplante Maßnahmen zur
Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre“
Seite 16 und 17 Straßenunterhaltung und -instandsetzung obliegen
grundsätzlich dem Straßenbaulastträger. Festlegungen wie 2.8. zu Fahrbahnsanierungen oder
dem Einbau von Iärmmindernden Fahrbahnbelägen im Zuge von Bundes-, Landes und
Kreisstraßen in Lärmaktionsplänen kommen daher nicht in Betracht. Dies resultiert aus Folgendem: Der Umfang der Straßenbaulast wird im
Bundesfemstraßen- (FStrG) und im Landesstraßengesetz (LStrG) geregelt. Nach §
3 Abs.1 Satz 2 FStrG und § 11 Abs.1 Satz 3 LStrG hat der Träger der
Straßenbaulast die Straßen nach seiner Leistungsfähigkeit in einem dem
regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu bauen, zu unterhalten,
zu erweitern oder sonst zu verbessern. Diese Verpflichtung besteht nur im
Rahmen der - vor allem finanziellen - Leistungsfähigkeit der
Straßenbaulastträgen. Die finanzielle Leistungsfähigkeit bestimmt sich nach
den jeweiligen Haushaltsplanungen und unterliegt somit der Finanzhoheit der Straßenbaulastträger
Bundesrepublik Deutschland, Land Rheinland-Pfalz und Landkreisen. Weder für
einen Eingriff in die Finanzhoheit der vorgenannten Baulastträger noch in den
Umfang der gesetzlich statuierten Straßenbaulast mittels des
Lärmaktionsplanes besteht eine gesetzliche Grundlage. Daher bitten wir, den Punkt „lnstandsetzung der
Fahrbahnoberfläche" als geplante Maßnahme für die nächsten fünf Jahre zu
streichen. |
Für die im
Lärmaktionsplan genannten Straßen (B 424, L 465, L 469 und L 480) liegt
einerseits noch kein konkreter Zeitplan vor, wann (bzw. ob überhaupt) in den
nächsten fünf Jahren hier Maßnahmen zur Straßenunterhaltung und
–instandsetzung vorgesehen sind. Andererseits ist es angesichts der künftigen
technischen Entwicklungen im Straßenbau sowie auch der rechtlichen
Möglichkeiten zur Berücksichtigung der Lärmminderung dieser Straßenbeläge bei
der Lärmberechung denkbar, dass andere als der genannte Fahrbahnbelag zum
Einsatz kommen können. Aus diesen
Gründen soll die Instandsetzung der Fahrbahnoberfläche als geplante Maßnahme
für die nächsten fünf Jahre gestrichen werden. Dennoch wird künftig bei anstehenden
Straßenunterhaltung und -instandsetzung der Einbau eines möglichst
lärmmindernden Belags in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Mobilität geprüft.
Die Fahrbahninstandsetzung wird daher als langfristige Maßnahme in Kap. 3.4
ergänzt: Instandsetzung der Fahrbahnoberfläche Bei künftigen Maßnahmen zur Instandsetzung der Fahrbahnoberfläche
(insbesondere in hochbelasteten Ortsdurchfahrten) soll in Abstimmung
mit dem Straßenbaulastträger geprüft werden, inwieweit lärmarme Straßenbeläge
eingebaut werden können. |
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Zu 3.3 Wie im bisherigen Schriftverkehr bereits ausgeführt,
bitten wir die Festsetzung ruhiger Gebiete und die ggfs. vorgesehenen
Schutzmaßnahmen bzw. zugelassene Ausnahmeregelungen mit uns abzustimmen. |
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Ausweisung
von ruhigen Gebieten wird im Rahmen der Fortschreibung des Lärmaktionsplans
weiter vertieft. |
5 |
Planungsgemeinschaft Westpfalz Im Regionalen Raumordnungsplan (ROP) IV Westpfalz
wird das funktionale Straßennetz der Region unter den Zielen ZN 40 und Z 41
dargestellt. Die Funktionalität dieses Verkehrsnetzes ist zu sichern und ggf.
zu ertüchtigen. Mit dem vorliegenden Maßnahmenkatalog werden die
hiervon ausgehenden Belastungen für die Wohnbevölkerung dargestellt und
Maßnahmen zur Reduzierung derselben benannt. Ich begrüße alle genannten
Maßnahmen zur Reduzierung von Belastungen angrenzender Wohnnutzungen. Die
Funktionalität des Regionalen Straßennetzes sehe in den hier betroffenen
Abschnitten nicht in Frage gestellt. Ob - und inwieweit, noch ausstehende
Erkenntnisse durch bisher fehlende - noch zu erarbeitende - Informationen
dazu führen, dass weitere Entlastungen hinsichtlich des Lärms erreichbar
sind, bleibt offen. Durch die Einführung von Geschwindigkeitsreduzierungen in
bestimmten Abschnitten, kann die v.g. Funktionalität beeinträchtigt werden.
Ggf. können zusätzliche und andere Verkehrslenkungsmaßnahmen hierbei
ebenfalls Verbesserungen erbringen. Eine Reduzierung von Ziel-Quellverkehr in
den Ortslagen kann durch anderweitige städtebauliche Maßnahmen sowie durch
Verbesserungen des öffentlichen Personennahverkehrs, geänderte
Mobiltätskonzepte, etc. erreicht werden. Lärmschutz entlang der A8 wird durch
Geschwindigkeitsreduzierungen, Iärmmindernde Fahrbahndecken und
Lärmschutzwände angestrebt und unterliegt laufender und weiterer
Anstrengungen. Insgesamt begrüße ich die laufenden und die
weiterhin beabsichtigten Maßnahmen zur Lärmminderung in der Stadt
Zweibrücken. |
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Derzeit sind
keine Maßnahmen vorgesehen, die die Funktionalität des Straßennetzes
beeinträchtigen. |
6 |
Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH Die
VRN GmbH begrüßt grundsätzlich jene Maßnahmen die dazu dienen sollen, die
Lärmbelastung der Wohnbevölkerung, vor allem während der Abend- und
Nachtstunden, zu reduzieren. Gegen
die von ihnen geplanten Maßnahmen bestehen von Seiten der VRN GmbH keine
Einwände. Nach
Auffassung der VRN GmbH sollten diese Ziele jedoch keine negativen
Auswirkungen auf den ÖPNV haben. Maßnahmen die zu Fahrzeitverlängerungen
führen, sollen nach Möglichkeit vermieden werden. Das zuständige
Verkehrsunternehmen hat die Fahrzeiten dahingehend ausgerichtet, dass sowohl
im Schulverkehr als auch im regulären Linienverkehr optimale Anschlüsse für
die Fahrgäste auf andere Buslinien bzw. Bahnverkehre sichergestellt werden. Ohne
die Umläufe der Buslinien genauer zu prüfen, geht die VRN GmbH davon aus,
dass sich die Fahrzeiten durch eventuelle Geschwindigkeitsreduzierung von 50
auf 30 km/h verlängern bzw. betrieblich notwendige Pufferzeiten wegfallen
würden. Im ungünstigsten Fall müsste für eine solche
Geschwindigkeitsreduzierung zusätzliches Fahrzeugmaterial zum Einsatz kommen. |
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Derzeit sind
keine Geschwindigkeitsbeschränkungen vorgesehen. Die ausgewiesenen
Tempo30-Zonen (vgl. Kap. 3.1) wurden mit den Verkehrsunternehmen abgestimmt. |
Nach kurze weitere Redebeiträgen empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss e i n s t i m m i g folgenden
Verteiler:
1 x Amt 60/61