Beschluss: TOP ohne Abstimmung

Der Vorsitzende verweist auf die beiliegende Informationsvorlage Nr. 51/0444/2011. Darin sind die einzelnen Bausteine des Bildungs- und Teilhabepaketes ausführlich beschrieben.

 

Ergänzend informiert er zur Umsetzung vor Ort wie folgt:

 

Das Paket, für das die Kommungen fachlich zuständig sind, gehört zum Leistungskatalog des SGB II. Es war zunächst grds. vorgesehen, die Aufgaben über die Jobcenter wahrzunehmen. Seitens der Stadt Zweibrücken hat man jedoch von der Möglichkeit der Rückübertragung der Aufgabenerledigung auf die Kommunen Gebrauch gemacht, da neben ALG II – Beziehern auch Wohngeldempfänger und Empfänger des Kinderzuschlages zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören. Darüber hinaus wäre die Stadt zudem in der Pflicht gewesen, dem Jobcenter kommunale Weisungen zur Aufgabenerledigung zu erteilen. Verblieben beim Jobcenter ist lediglich das Schulbedarfspaket, da diese Leistung antragsunabhängig gezahlt wird.

 

Die Leistungen werden rückwirkend ab dem 1.1.2011 gewährt. Die Federführung bei der Stadtverwaltung Zweibrücken liegt in den Händen des Sozialamtes. Dort wurde wegen der Aufgabenmehrung eine halbe Stelle zusätzlich geschaffen.

 

Die Inhalte des Bildungspaketes wurden über Veranstaltungen des Stadtjugendringes an die Eltern kommuniziert. Ebenfalls wurden entsprechende Information über die Kindertageseinrichtungen an die Eltern weitergegeben.