Sitzung: 24.09.2020 Ortsbeirat Mittelbach
Beschluss: einstimmig beschlossen
Nachdem
Ortsvorsteher Dettweiler den Vertreter der Verwaltung (Herrn Ernst, Stadtbauamt
– Abt. Tiefbau) zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt, berichtet er, im ersten
Abrechnungszeitraum (Jahre 2016 – 2020) seien vor Ort keine Ausbaumaßnahmen
durchgeführt worden, weshalb die Eigentümer von Grundstücken im Stadtteil
Mittelbach/Hengstbach auch mit keinen diesbezüglichen Beiträgen belastet
worden wären.
Im Ortsbeirat sei man übereingekommen, dass im nächsten Abrechnungszeitraum
(Jahre 2021 – 2025) mit Ausbaumaßnahmen begonnen werden sollte, wobei folgende
Straßen in Betracht kämen:
Alte Friedhofstraße (Gesamtkosten: ca. 781.000,00 €)
Wacholderstraße (Gesamtkosten: ca. 730.000,00 €)
Breitensteinstraße (Gesamtkosten: ca. 250.000,00 €)
Kirchentalstraße (Gesamtkosten: ca. 610.000,00 €)
Der Vorsitzende erklärt, wie im Kernstadtbereich angedacht, sollte die Beitragsbelastung der Grundstückseigentümer auch im Abrechnungsgebiet Mittelbach nicht mehr als 0,28 €/m² betragen.
Deshalb schlage er vor, dass lediglich Ausbaumaßnahmen in den Bereichen Alte Friedhofstraße (mit Beitrag in Höhe von 0,18 €/m²) sowie Breitensteinstraße (mit Beitrag in Höhe von 0,07 €/m²) vorgenommen werden.
Hinsichtlich der Kirchentalstraße weise insbesondere der vordere Bereich (ab Einmündung Mertelstraße) gravierende Schäden auf.
Ortsbeiratsmitglied H. Beckmann erkundigt sich, ob bei den beiden vorgeschlagenen Straßen lediglich die Straßendecke erneuert werde oder ob es sich dabei um einen Vollausbau handele.
Herr Ernst antwortet, bei diesen Straßen sei jeweils ein Vollausbau vorgesehen, wobei die tatsächliche Ausbauvariante im Rahmen der Entwurfsplanung festgelegt werde. Zusätzlich zum bekannten Zustand der Straßen würden hierbei auch entsprechende Bodengutachten erstellt. Es werde also derart ausgebaut, dass die tatsächliche Nutzung der Straße berücksichtigt werde.
Ortsvorsteher Dettweiler ist der Auffassung, in o.g. schadhaften Bereich der Kirchentalstraße sei die Aufbringung einer Dünndecke ausreichend, was im Rahmen der Straßenunterhaltung erfolgen könnte.
Die Wacholderstraße sei ebenfalls in sehr schlechtem Zustand, wobei seitens der Verwaltung zu prüfen wäre, ob es sich hier um einen Erstausbau handele (welcher ausschließlich über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen finanziert werden könnte) oder ob der Straßenausbau über die Erhebung wiederkehrender Beiträge abgerechnet werden könnte.
Sodann erkundigt sich Ortsbeiratsmitglied Watson, ob im Rahmen der Ausbaumaßnahmen auch Leerrohre (für Glasfaserkabel) verlegt würden.
Herr Ernst bejaht dies. Seit ca. 4 – 5 Jahren werde bei Straßenausbaumaßnahmen im Regelfall so verfahren.
Nach einer sich hieran anschließenden längeren Aussprache – bei der Herr Ernst Detailfragen der Anwesenden beantwortet – fasst der Ortsbeirat e i n s t i m m i g die folgende
B e s c h l u s s e m p f e h l u n g für den Stadtrat:
Der Ausbau der Alten Friedhofstraße (ab Einmündung Altheimer Straße) sowie der Ausbau des unteren Bereiches der Breitensteinstraße (ab Einmündung Mertelstraße) werden in das Straßenausbauprogramm (Zeitraum 2021 – 2025) aufgenommen, wobei die Beitragsbelastung der Grundstückseigentümer im Bereich der Abrechnungseinheit Mittelbach maximal 0,28 €/m² beträgt.
An der Abstimmung nahmen 11 Ortsbeiratsmitglieder teil.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Sodann dankt der Vorsitzende Herrn Ernst für seine Informationen.
Verteiler:
Amt 60 – 1 x
Amt 60/66 – 1 x
Amt 84 – 1 x