Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die weitergehende Ausarbeitung der Planung, die Erstellung der Ausführungsplanung und des Leistungsverzeichnisses, sowie die Vorbereitung der Vergabe der Variante 1 (Vollplatte) als Ersatzneubau des Überbaus der Bleicherbachbrücke in der Eremitagestraße wird beschlossen.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 84/1830/2020.

 

Er bittet Herrn Mannschatz (Abteilungsleiter Betriebshof, Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken AöR) um weitere Ausführungen.

 

Herr Mannschatz stellt anhand einer Präsentation den Ist-Zustand der Bleicherbachbrücke und die Vorentwurfsplanung zum Ersatzneubau vor.

 

(Die Präsentation ist im Ratsinformationssystem hinterlegt.)

 

Die Brücke aus dem Jahr 2001 sei als Brettschichtlängsträger mit aufliegender Gehbahn konstruiert worden. Das Bauwerk selbst sei zurzeit, insbesondere die Längsträger, in einem schlechten baulichen Zustand. Die Brücke sei die einzigste Zufahrt zum Betriebshof des Rosengartens. Ursprünglich sei das Bauwerk auf 30 t Belastung ausgelegt worden. Infolge des schlechten Zustandes musste die Brücke auf 3 t abgelastet werden. Eine Instandsetzung der Brücke sei unwirtschaftlich. Im Anschluss zeigt Herr Mannschatz Fotos von der Brückenhauptprüfung aus dem Jahr 2016. Diese zeigen morsche Stellen und Pilzbefall am Hauptträger. An einem Querschnitt werden die Schäden an den Hauptträgern erläutert. Die gemessene Holzfeuchten läge zwischen 18 und 62%. Diese böten eine Grundlage für Schädigungen für verbaute Hölzer durch holzzerstörende Pilze. Der ermittelte Restquerschnitt der Hauptträger liefere, trotz der Feuchtebelastung, ausreichende Tragfähigkeit für eine Lastbegrenzung auf 3 t. Somit sei weiterhin eine gefahrlose Nutzung des Bauwerks durch Fahrzeuge bis 3 t und durch Fußgänger gewährleistet. Der Unterbau biete ausreichend Stand-sicherheitsreserven um die „Brückenklasse 30 t“ zu erreichen. Im Anschluss erläutert Herr Mannschatz drei Vorentwurfsvarianten (Vollplatte (Kosten 200.000,-- €), Plattenbalken (Kosten 230.000,-- €) und Stahlverbund (Kosten 260.000,-- )) für den Ersatzneubau. Im Anschluss wird der Vergleich der Unterhaltungskosten zu der Ausführung in Holzbauweise und in Stahlbetonweise dargelegt. Er betont, dass die zeitliche Nutzungsdauer einer Stahlbetonbrücke 70 Jahre und einer Holzbrücke 25 Jahre (ungeschützt d.h. ohne Dach) sei. Herr Mannschatz empfiehlt, auch auf Grund der Nähe zum Gewässer, keine Holzkonstruktion hinsichtlich des Brückenneubaus auszuführen.

 

Der Vorsitzende bedankt sich für die Ausführungen und bittet um Wortmeldungen. 

 

Ausschussmitglied Franzen erklärt, dass er die Frage aufwerfe, wie soeben Herr Mannschatz erläutert habe, ob es Sinn mache, in der Nähe eines Gewässers eine Holzkonstruktion zu errichten. Zu der damaligen Zeit wurde ihm mehrfach bestätigt, dass eine Holzbrücke an dem Standort keine Probleme bereite. Auch eine lange Lebensdauer des Bauwerkes sei bestätigt worden. Nun sei dies, wie soeben dargestellt, eben nicht der Fall.

 

Ausschussmitglied Dettweiler legt dar, dass die Holzbrückenkonstruktion leider schon nach 19 Jahren instandgesetzt werden müsse. Er begrüße den Entwurf der Ausführung der Vollplattenkonstruktion. Diesbezüglich stelle er die Anfrage, ob die Geländer der Brückenkonstruktion wiederverwendbar sei, oder ob der Ersatzneubau ein Stahlgeländer erhalte.

 

Herr Mannschatz antwortet, dass man empfehle, die Geländer der Brückenkonstruktion in Stahlgeländer auszuführen.

 

Ausschussmitglied Benoit möchte wissen, wie es mit der Wiederverwendung von den Holzteilen aussehe.

 

Herr Mannschatz informiert, dass man in der Regel die Ausschreibung so gestalte, dass der Auftragnehmer das Material übernehme.

 

Ausschussmitglied Eckerlein ist der Meinung, dass die fehlende Metallblechabdeckung am Leimbinder der Brücke ein Baumangel darstelle. Dies sei der Grund warum die Brücke solche Feuchteschäden aufweisen. Er stelle sich die Frage, ob hier eine Regressforderung auf Grund eines schwerwiegenden Mangels gestellt werden könne. Des Weiteren möchte er wissen, ob nicht ausreiche lediglich die Leimbinder auszutauschen, da der Bohlenbelag ja noch funktionsfähig sei.

 

Herr Mannschatz antwortet, dass, wenn nur der Leimbinder ausgetauscht werden solle, die gesamte Brücke zuerst vorsichtig abgebaut werden müsse. Die anfallenden Lohnkosten würden die Neubaukosten übersteigen. Hinzu käme die zu erwartende Lebensdauer eine Holzbrücke von nicht mehr als 30 Jahren.

 

Ausschussmitglied Schneider bezeichnet die Angelegenheit als traurig. Für seine Fraktion werde er Akteneinsicht zur damaligen Beschlussfassung beantragen. Das Thema sei, nach seiner Erinnerung, schon damals, ob Ausführung in Holzkonstruktion oder nicht, aufgekommen. Der schlimmste Mangel sei, wie Ausschussmitglied Eckerlein soeben ausgeführt habe, das fehlende Blech auf den Leimbindern. Es wäre auch interessant zu verfolgen, was an der Konstruktion schon erneuert wurde. Soweit er wisse, seien die Geländer auch schon ausgetauscht worden. Auch hier habe man es versäumt, eine geneigte Konstruktion, wo das Regenwasser entsprechend ablaufen könne, auszuführen. Auch dadurch seien Folgekosten produziert worden. Er weist zudem daraufhin, dass bereits im Jahre 2010 der Rechnungshof Rheinland-Pfalz das Land gerügt und empfohlen habe, keine Holzbrücken mehr zu fördern.  Eine Stahlbetonbrücke habe jedoch 450-mal mehr CO2. Wenn man nun an den Klimaschutz denke, müsse man sagen, die Ausführung in Holzbauweise sei richtig gewesen. Es hätte jedoch ein Blech dazugehört. Dieses fehlende Blech und der fehlende konstruktive Holzschutz am Geländer hätten nun die Folgekosten produziert. Er stelle sich zudem sich auch die Frage, ob es notwendig sei, die neue Brücke auf 30 t auszulegen. Er ist der Ansicht, dass man das Ganze intensiver aufbereiten müsse. Auch sollte man aus den Fehlern der Vergangenheit lernen. Ob die Brücke neu gemacht werden müsse, stehe außer Frage. Ihm seien jedoch die vorliegenden Informationen zu dürftig.

 

Ausschussmitglied Gries bringt hervor, dass er eigentlich zwei Fragen zum Abrieb auf der Betonplatte hätte stellen wollen. Ob diese eine besondere Beschichtung erhalte oder in eine besondere Bearbeitungsweise hergestellt sei. Da Ausschussmitglied Schneider jedoch soweit ausgeholt habe, möchte er nun jedoch feststellen, dass sich die SPD nicht in der Vergangenheit aufhalten möchte, sondern in die Zukunft blicke. Man sehe hier den Vorschlag zum Ausbau als Vollplatte als sehr guten Beschlussvorschlag. Man benötige auch darüber hinaus keine Maße und Berechnungen. Wie hoch die CO2-Bilanz einer Brücke sei, darüber könne man sicherlich streiten. Man solle jedoch etwas Sinnvolles planen. Er spreche sich dafür aus, die Brückenkonstruktion für 30 t Brückenbelastung auszuführen. Auch unter dem Aspekt, dass im Rosengarten jedes Jahr Verschönerungsmaßnahmen durchgeführt werden. Aus diesen Gründen werde man für den Beschlussvorschlag stimmen.

 

Ausschussmitglied Dr. Schüler bemerkt, dass die Brücke sehr oft im Nebel stehen würde. An den Fotos würde man auch erkennen, dass die Feuchtigkeitsschäden von unten verursacht wären. Eine andere Holzkonstruktion würde wahrscheinlich nicht lange widerstandfähig sein. Er plädiere für eine sichere und solide Brückenkonstruktion. Ausschussmitglied Dr. Schüler befürwortet eine Ausführung der Konstruktion in „Vollplatte“

 

Ausschussmitglied Benoit erklärt, dass auch die AfD-Fraktion dem Beschlussvorschlag folgen würde.

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt  e i n s t i m m i g  folgenden

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

13

Nein:

0

Enthaltung:

2

 

An der Abstimmung nahmen 15 Mitglieder teil.

 

Ausschussmitglied Schneider bittet sein Abstimmungsverhalten im Protokoll festzustellen.

 

Ausschussmitglied Schneider enthielt sich der Abstimmung.

 

(2 Enthaltungen, Ausschussmitglieder Eckerlein, Schneider)

 

 

Verteiler:

 

1 x UBZ

1 x Amt 60/66