Beschluss: einstimmig beschlossen

Ortsvorsteherin Seibert begrüßt den Vertreter der Verwaltung, Herrn Ernst (Stadtbauamt – Abt. Tiefbau) zu diesem Tagesordnungspunkt und erteilt ihm das Wort.

 

Herr Ernst berichtet, im 1. Ausbauprogramm (Abrechnungszeitraum 2016-2020) sei ledig­lich die Innenstadt einschließlich der „alten Stadtteile“ – d.h. keine Vororte betroffen gewesen.

Im Rahmen der nächsten Sitzung des Stadtrates am 30.09.2020 sei die Beschlussfassung über Maßnahmen des 2. Ausbauprogramms (Abrechnungszeitraum 2021-2025) vorgesehen, wobei grundsätzlich das gesamte Stadtgebiet (d.h. einschließlich Vororte) betroffen wäre.

Seitens der Verwaltung werde für das „alte Stadtgebiet“ ein Beitragssatz in Höhe von ca. 0,28 €/m² angestrebt.

 

Im Rahmen des 1. Abrechnungszeitraumes sei bereits die Beitragsfläche des Stadtteils Rimschweiler – der eine eigene Abrechnungseinheit bilde – ermittelt worden, welche 499.645 m² betrage.

Hinsichtlich des gewünschten Ausbaues der Bayernstraße wären seitens des UBZ die maximalen Kosten (für einen kompletten Ausbau) berechnet worden, welche ca. 1.440.000,00 € betragen würden.

Da der Stadtanteil 32 % betrage (ca. 460.800,00 €) ergebe sich ein Verteilungsaufwand auf die Beitragsfläche von ca. 980.000,00 €, was einen Beitrag in Höhe von 0,39 €/m² ergebe.

Da dieser Beitrag deutlich über dem vorstehend genannten, für das „alte Stadtgebiet“ angestrebten Beitrag (ca. 0,28 €/m²) liege, habe Ortsvorsteherin Seibert gegenüber der Verwaltung einen Teilausbau der Bayernstraße angeregt, welcher – seitens UBZ – im Bereich ab Pfalzstraße bis zur Fischerstraße vorgeschlagen worden wäre.

Hierfür würden Kosten in Höhe von ca. 963.600,00 € anfallen, wobei der Stadtanteil (32 %) in Höhe von 308.352,00 € in Abzug zu bringen wäre. Somit ergebe sich ein Verteilungsauf­wand in Höhe von 655.248,00 € - d.h. 0,26 €/m² Beitrag.

In diesen Kosten sei allerdings der Ausbau der Straßenbeleuchtung (außerhalb dieser Maß­nahme) nicht enthalten. Für den Stadtteil Rimschweiler sei – lt. Mitteilung der Stadtwerke – von diesbezüglichen Gesamtkosten in Höhe von ca. 850.000,00 € auszugehen.

 

Im Rahmen einer sich hieran anschließenden längeren Aussprache – bei der Herr Ernst Detailfragen der Anwesenden beantwortet – wird zunächst seitens mehrerer Ortsbeiratsmitglieder darauf hingewiesen, dass die Bayernstraße nicht nur von PKWs, sondern des Öfteren auch von Schwerlastverkehr (insbesondere LKWs sowie größere landwirtschaftliche Maschinen) befahren werde, so dass ein den tatsächlichen Belastungen entsprechender Straßenvollausbau erforderlich sei, da ansonsten in wenigen Jahren auftretende Straßenschäden zu befürchten seien.

Außerdem wird darauf aufmerksam gemacht, dass das Kanalsystem in der Bayernstraße derzeit noch aus alten Tonröhren bestehe und daher beschädigt sein könnte. Der Zustand des Kanals müsse daher vor Durchführung der Straßenausbaumaßnahme unbedingt geprüft werden. Sollten dabei Schäden festgestellt werden, bzw. sollten Hinweise darauf gefunden werden, dass das bestehende Kanalsystem möglicherweise in kurzer Zeit (wenige Jahre) erneuert werden müsse, mache ein vor einer Kanalsanierung durchgeführter Straßenausbau keinen Sinn, da die Bayernstraße sodann wieder aufgerissen werden müsse.

 

Im Anschluss daran beantragt Ortsbeiratsmitglied Schantz den Komplettausbau (Ausbau der gesamten Bayernstraße).

Die nachfolgende Abstimmung ergibt 6 Ja-Stimmen (für den Komplettausbau) sowie 6 Nein-Stimmen (gegen den Komplettausbau).

Gemäß § 40 Abs. 1 Satz 2 ist der Antrag bei Stimmengleichheit abgelehnt.

 

Sodann fasst der Ortsbeirat   e i n s t i m m i g   (bei 1 Enthaltung) die folgende

 

B e s c h l u s s e m p f e h l u n g  (für den Stadtrat):

 

Die Bayernstraße (Teilbereich ab Pfalzstraße bis Fischerstraße) wird in das Straßenausbau­programm (Zeitraum 2021-2025) aufgenommen.

 

An der Abstimmung nahmen 11 Ortsbeiratsmitglieder sowie die Vorsitzende teil.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen          11

Nein-Stimmen        0

Enthaltung              1

 

 

Mit E-Mail vom 24.09.2020 hat Herr Hober (UBZ – Abwasserbeseitigung) gebeten, nach­folgende Feststellung in das Protokoll der Sitzung aufzunehmen:

„Den Mischwasserkanal betreffend, können wir sagen, dass bei der letzten Ablagerungs­kontrolle im Februar 2019 festgestellt wurde, dass weder eine Reinigung erforderlich ist, noch wurden Schäden am Kanal festgestellt. Von Januar bis Mai 2020 haben wir in der Bayernstraße 10 Schächte saniert. Man kann also durchaus die Aussage treffen, dass so­wohl der Hauptkanal als auch die Schachtbauwerke in sehr gutem Zustand sind. Wer hier jetzt, und warum, unbegründet behauptet der Kanal müsse saniert werden irrt. Im Übrigen sind alle Kanäle in diesem Bereich (benachbarte Straßen) aus dem gleichen Baujahr (1976) und nicht sanierungsbedürftig. Falls jedoch wider Erwarten eine Sanierung am Mischwas­serkanal erforderlich werden würde, so würde diese in geschlossener Bauweise (Inliner), ohne Beschädigung der Straße durchgeführt werden.“

 

 

 

 

Verteiler:

Amt 60 – 1 x

Amt 60/66 – 1 x

Amt 81 – 1 x

Amt 84 – 1 x