Beschluss: TOP ohne Abstimmung

Die Vorsitzende informiert, sie habe sich wegen der künftighin angedachten Feierstunde im Rahmen des Gottesdienstes sowohl mit der evangelischen Kirchengemeinde (Presby­terium) als auch mit der katholischen Kirchengemeinde (Pfarrgemeinderat) in Verbindung gesetzt, wobei beide Gremien damit einverstanden seien, dass die Feierstunde zum Volks­trauertag in der Kirche stattfinde. Diese sollte jeweils in der katholischen Kirche statt­finden (wegen geringer Entfernung zum Friedhof), wobei jeweils ein ökumenischer Gottesdienst vorgesehen wäre.

Im Anschluss daran würden im Friedhofsbereich die Kranzniederlegungen erfolgen.

 

Sodann schlägt Ortsvorsteherin Seibert vor, wegen der Corona-Problematik sollte die bislang übliche Regelung (Feierstunde mit Kranzniederlegungen im Friedhofsbereich) im laufenden Jahr 2020 nochmals beibehalten werden. Vorstehend genannte Neuregelung sollte also erst ab dem Jahr 2021 praktiziert werden, zumal auch seitens beider Kirchen­gemeinden Corona bedingte Bedenken gegen eine Nutzung der Kirche im laufenden Jahr bestünden.

Im kommenden Jahr werde der Ortsbeirat ggf. nochmals über die beabsichtigte Neurege­lung beschließen.

 

Die Anwesenden sind mit der geschilderten Verfahrensweise einverstanden.

Es werden diesbezüglich keine Einwände oder Bedenken geäußert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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