Beschluss: TOP ohne Abstimmung

Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage und informiert, dass die Wanderbäume am 3. Oktober nach Rücksprache mit den Stadtwerken und dem OLG an gewünschter Stelle eingepflanzt werden dürfen.

 

Der Antrag hat sich damit erledigt.

 

 


 

 

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