Sitzung: 24.08.2011 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
1. Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 i.V.m. § 4
Abs. 2 BauGB werden wie in dieser
Vorlage ausgeführt behandelt.
2. Aufgrund
der erneuten Stellungnahmen der Anwohner nach Beendigung der Öffentlichen
Auslegung wird die Verwaltung beauftragt, eine erneute Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentliche
Auslegung), analog der Stellungnahme der Verwaltung, durchzuführen.
Ohne Aussprache fasst der Stadtrat e i n s t i m m i g folgenden
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
34 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
An der Abstimmung nahmen 34 Ratsmitglieder teil.
Verteiler:
Amt 60