Der Vorsitzende beginnt die Sitzung mit ein paar Worten zum Thema Lüftungen an Schulen aus Sicht der Verwaltung. Er informiert, dass bezüglich der Frage Lüftung von Schulen alle Maßnahmen ergriffen worden seien, die von Land und Bundesumweltamt im Rahmen der Bewältigung der Pandemie vorgesehen seien. Kein Bereich sei so differenziert mit Hygienekonzepten und –maßnahmen begleitet worden, wie der der Schulen. Man stehe in einem ständigen Austausch mit den Schulleitungen und werde durchgehend vom zuständigen Gesundheitsamt unterstützt.

Mit Ausnahme von zwei Klassenräumen verfügen alle Zweibrücker Schulen über Fenster, die vollständig zur natürlich Belüftung zu öffnen seien. Die beiden innenliegenden und nicht natürlich zu lüftenden Klassenräume erhielten Luftfilteranlagen, welche über das Land gefördert würden.  Sodann übergibt er das Wort an Herrn Hartmann vom Stadtbauamt.

Dieser informiert den Stadtrat anhand einer Präsentation über die verschiedenen Möglichkeiten von Anlagen.

Lüftungsanlagen, wie sie in einigen Schulen bereits verbaut seien, seien nur schwer mit entsprechenden Filtern umrüstbar und nur unter sehr hohem Aufwand nachträglich zu verbauen. Kosten hierfür lägen bei ca. 10.000 – 15.000 € pro Klassenraum (bei ca. 1300 in Frage kommenden Räumen). Eine andere Möglichkeit sieht er in Anlagen, die die Luft absaugen und nach außen leiten. Hierbei sei die Hygiene aber nur schwer zu gewährleisten und es müsse trotzdem gelüftet werden. Kosten je Klassenraum lägen bei ca. 2.000 – 5.000 Euro. Als sinnvollste Alternative sieht er mobile Lüftungsgeräte an. Diese würden die Luft filtern, seien leise, problemlos aufstellbar, einfach in der Wartung und schnell verfügbar. Lüften müsse man jedoch ebenfalls zusätzlich. Die Kosten je Gerät beliefen sich auf 3.000 – 3.300 Euro.

Abschließend betont er, dass weder das Robert-Koch-Institut noch sonstige Empfehlungen von Land und Bund aktuell eine Alternative zum Lüften vorsehen würden. Eine Kombination aus den geltenden Hygieneregeln und mobilen Lüftungsgeräten sei sicherlich sinnvoll. CO²-Melder seien in den Schulen, die dies gewünscht hätten, vorhanden.

In allen Fällen seien bislang keine Probleme hinsichtlich des Brandschutzes bekannt.

Herr Dr. Koch, Leiter des Gesundheitsamtes, riet mehrfach zum Abwarten, da es vermehrt Änderungen gebe. Er sehe in den Masken und dem zusätzlichen Lüften aktuell einen ausreichenden Schutz und rät dazu, die Entwicklungen und genauen Empfehlungen abzuwarten. Investitionen in Maßnahmen, welche sich im Anschluss als nicht zielführend herausgestellt könnten, seien nicht zielführend. Auf Rückfrage, ob er in Kindertagesstätten mangels Masken zum Einbau von Lüftungsanlagen rate, gibt er an, dass es keine Studien gebe, dass mehr Lüften das Nicht-Tragen von Masken ausgleichen könne. Er schließe aber nicht aus, dass es durch Mutationen relevant werden könnte, mehr Luft auszutauschen.

Die Herren Dr. Koch und Hartmann beantworten Rückfragen.

Beigeordnete Rauch gibt an, dass man die Busse stets im Blick habe, kurzfristig zusätzliche Buskapazitäten schaffen könne und am Busbahnhof Hinweise zu Abstandsregeln und der Maskenpflicht aufhängen und kundtun werde.

Der Vorsitzende sagt zu, bei der Stadt Mainz um einen Erfahrungsbericht zu bitten und die Ergebnisse der Abfrage an den Stadtrat zu geben. Ein Einbau einer Lüftungsanlage müsse mangels Förderfähigkeit voll durch die Stadt getragen werden. Er sagt zu, auch hier zu prüfen, ob es Möglichkeiten eines Anlageneinbaus gebe oder ob man zumindest bei den aktuellen Arbeiten bereits Vorkehrungen für einen nachträglichen Einbau treffen könne, falls dieser erforderlich werde. Die Ergebnisse der Prüfung werden dem Stadtrat ebenfalls zur Verfügung gestellt.  


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