Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

1.      Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden wie in der Synopse in Anlage 8 ausgeführt behandelt.

2.      Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB werden wie in Synopse in Anlage 9 ausgeführt behandelt.

3.      Der Stadtrat billigt den aktuellen Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes EW 18 „Logistikhalle Homburger Straße“, bestehend aus zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie die Begründung und den Umweltbericht.

4.      Der Stadtrat billigt den aktuellen Entwurf der Flächennutzungsplanteiländerung 23 (FNP 23) „Logistikhalle Homburger Straße“, bestehend aus der Planzeichnung mit den Darstellungen sowie der Begründung und dem Umweltbericht-

5.        Die Verwaltung wird beauftragt im Parallelverfahren, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf sowie zum Entwurf der Flächennutzungsplanteiländerung durchzuführen.

6.      Die Verwaltung wird beauftragt im Parallelverfahren, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf sowie zum Entwurf der Flächennutzungsplanteiländerung durchzuführen.


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

Ratsmitglied Dr. Norbert Pohlmann, Bündnis 90/Die Grünen, weist darauf hin, dass die Photovoltaik-Anlage auf der Dachfläche im Bebauungsplan nicht erwähnt werde.

Ratsmitglied Schneider, Fraktion bürgernah, möchte wissen, ob es überhaupt möglich sei, eine Photovoltaik-Anlage zu integrieren, da das Netz womöglich zu schwach sei. Weiterhin empfiehlt er, den Parkplatz zu überdachen, da man auch dort Energie gewinnen könne.

Da Herr Brennemann, Stadtwerke, nicht anwesend ist, erklärt der Vorsitzende, dass diese Fragen im Nachgang geklärt werden.

Der Stadtrat fasst den folgenden

 


Abstimmungsergebnis:

Ja:

31

Nein:

0

Enthaltung:

2

An der Abstimmung nahmen 32 Mitglieder und der Vorsitzende teil.

Verteiler:

60

81