Sitzung: 12.05.2021 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.
Ratsmitglied Dahler, CDU, regt an, dass man eine einjährige Probezeit vereinbaren und, dass der Radverkehrsbeauftragte keine alleinige Entscheidungsbefugnis besitzen solle. Außerdem solle man in der Bevölkerung für das Amt werben.
Ratsmitglied Schneider, Fraktion bürgernah, stellt einen Antrag auf Einführung einer 6-monatigen Probezeit. Außerdem stellt er den Antrag, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, dass der Radverkehrsbeauftragte dafür zuständig sein solle, dass Radwege in die Planung kommen und ausgebaut werden.
Ratsmitglied Kaiser, FDP, ist der Meinung, dass die Aufgabenbeschreibung nicht umfangreich genug sei und dass kein Radverkehrsbeauftragter notwendig sei, da diese Funktion auch von Bürgern wahrgenommen werden könne.
Ratsmitglied Benoit, AfD, stellt den Antrag, dass der Radverkehrsbeauftragte kein Ratsmitglied sein dürfe.
Ratsmitglied Moulin, regt an, die Amtsperiode des Radverkehrsbeauftragten nicht der Legislaturperiode des Stadtrates anzupassen, da diese zu lang sei. Außerdem begrüßt er die Vorgehensweise, den Radverkehrsbeauftragten durch den Oberbürgermeister vorzuschlagen und vom Stadtrat wählen zu lassen.
Im Anschluss fasst der Stadtrat die folgenden
Beschlüsse:
a) Es wird ein/e ehrenamtliche/r Radverkehrsbeauftragte/r installiert.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
27 |
Nein: |
2 |
Enthaltung: |
2 |
An der Abstimmung nahmen 30 Mitglieder und der Vorsitzende teil.
Ratsmitglied Falk Dettweiler befand sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.
b) Die/der Radverkehrsbeauftragte erhält
eine 6-monatige,
eine 1-jährige oder
keine Probezeit.
Abstimmungsergebnis:
6 Monate: |
6 |
1 Jahr: |
17 |
Keine: |
8 |
Die Probezeit beträgt damit 1 Jahr.
An der Abstimmung nahmen 30 Mitglieder und der Vorsitzende
teil.
Ratsmitglied Kaiser nahm nicht an der Abstimmung teil.
c) Es wird eine Aufwandsentschädigung von 100 Euro/Monat gezahlt.
Es wird dem/der Radverkehrsbeauftragten ein/e Vertreter/in zur Seite gestellt.
Mit den o.g. Aufgaben ist der Stadtrat einverstanden.
Der/die Radverkehrsbeauftragte besitzt keine eigenständige Entscheidungsbefugnis.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
28 |
Nein: |
1 |
Enthaltung: |
3 |
An der Abstimmung nahmen 31 Mitglieder und der Vorsitzende teil.
d) Der/die Radverkehrsbeauftragte darf kein Ratsmitglied sein.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
12 |
Nein: |
17 |
Enthaltung: |
3 |
Der Vorschlag ist damit abgelehnt. Die/der Radverkehrsbeauftragte darf Ratsmitglied sein.
An der Abstimmung nahmen 31 Mitglieder und der Vorsitzende teil.
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