Beschluss: TOP ohne Abstimmung


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

Er verweist auf die Vorstellung der Projektidee durch den Projektentwickler im Bauausschuss, welcher daraufhin eine Bauvoranfrage gestellt habe. Bei Begehungen und Gesprächen mit der Generaldirektion (GDKE) als zuständiger Fachbehörde des Landes in Sachen Denkmalschutz, der unteren Denkmalschutzbehörde und dem Projektentwickler haben die GDKE und die untere Denkmalschutzbehörde einvernehmlich einen Forderungskatalog erstellt, der von beiden gemeinsam vertreten wird.

Weiterhin berichtet der Vorsitzende, dass dieser Katalog dem Projektentwickler in Form eines Bescheides mitgeteilt und damit die Voraussetzungen definiert worden seien, unter denen ein Wohnprojekt mit vier Gebäuden auf dem Gelände der Villa Schwinn erstellt werden könne. Dass es diesen Bescheid gibt, sei schon im Vorfeld der aktuellen Diskussion mehrfach kommuniziert worden.

Seither sei nichts mehr geschehen. Ein Bauantrag läge nicht vor und vor diesem Hintergrund sei auch nichts entschieden worden.

Er weist nochmals darauf hin, dass die Verwaltung vorliegende Anträge, in diesem Fall eine Voranfrage in enger Abstimmung mit dem GDKE, prüfe. Die Verwaltung werde keine Grafiken auf Webseiten oder Ideenskizzen prüfen.


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