Sitzung: 01.09.2021 Haupt- und Personalausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
1.1 Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der
Stadtwerke Zweibrücken GmbH:
Die Bilanzsumme beträgt: 50.196.199,15 €
Der Jahresüberschuss beträgt aufgrund des
im Geschäftsjahr 2003 abgeschlossenen Gewinn
abführungsvertrages (geändert am 18.12.2008): 0,00 €
Anmerkung zur Verwendung des
Jahresergebnisses:
Ergebnis vor Gewinnabführung, Ausgleichszahlung und
Ertragssteuern auf die Ausgleichszahlung: 1.648.261,33 €
Gemäß Gewinnabführungsvertrag in der Fassung vom
18.12.2008 erfolgt die Verwendung des Jahresergebnisses
2019 wie folgt:
abzüglich:
Gewinnabführung an die Stadtwerke Zweibrücken
Service GmbH: 600.850,24 €
Ausgleichszahlung an die Thüga AG, München,
gemäß § 3 Gewinnabführungsvertrag: 883.014,55 €
von der Stadtwerke Zweibrücken GmbH zu tragende
Ertragssteuern auf die Ausgleichszahlung: 164.396,54 €
Somit Jahresüberschuss: 0,00€
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Feststellung des Jahresabschluss 2020 und der Ergebnisverwendung zuzustimmen.
1.2 Entlastung:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 zuzustimmen.
1.3 Wahl des Abschlussprüfers für die Prüfung
des Geschäftsjahres 2021:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Empfehlung des Aufsichtsrates, die Firma WIKOM AG, Frankfurt am Main, mit der Prüfung des Geschäftsjahres 2021 zu betrauen, zuzustimmen.
2.1 Feststellung des Jahresabschlusses 2020
der Stadtwerke Zweibrücken Service
GmbH:
Die Bilanzsumme beträgt: 37.534.523,50 €
Der Jahresüberschussbeträgt: 809.668,46 €
2.2 Verwendung des
Jahresüberschusses 2020 der Stadtwerke Zweibrücken Service
GmbH:
Aus dem Jahresüberschuss von 809.668,46 € wird ein Betrag von 809.000,00 € am 23.09.2021 ausgeschüttet. Der Restbetrag von 668,46 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Feststellung des Jahresabschluss 2020 und der Ergebnisverwendung zuzustimmen.
2.3 Entlastung:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 zuzustimmen.
2.4 Wahl des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses
des Geschäftsjahres 2021:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Empfehlung des Aufsichtsrates, die Firma WIKOM AG, Frankfurt am Main, mit der Prüfung des Geschäftsjahres 2021 zu betrauen, zuzustimmen.
Oberbürgermeister Dr. Wosnitza übergibt den Vorsitz für diesen Punkt an Bürgermeister Gauf.
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.
Nach kurzer Aussprache macht der Haupt- und Personalausschuss dem Stadtrat e i n s t i m m i g folgenden
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
14 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
An der Abstimmung nahmen 14 Mitglieder teil.
Verteiler:
Amt 20
81