Sitzung: 30.09.2021 Rechnungsprüfungsausschuss
Oberbürgermeister Dr. Wosnitza verpflichtet unter Hinweis auf die §§
20, 21, 22 und 30 Abs. 1 GemO per Handschlag, die nicht dem Stadtrat angehörigen
Ausschussmitglieder auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.